Giftanschlag an TU Darmstadt: Täterin muss in Psychiatrie bleiben
Giftanschlag an TU Darmstadt - Täterin muss in Psychiatrie bleiben
Eine Mainzerin hatte vor gut zwei Jahren an der Technischen Universität Darmstadt mehrere Mitarbeiter vergiftet, das Landgericht wies sie daraufhin in die Psychiatrie ein. Jetzt hat der Bundesgerichtshof ihre Revision verworfen.
Laut einer Pressemitteilung habe der Bundesgerichtshof die Revision der Frau als offensichtlich unbegründet verworfen. Das Landgericht Darmstadt hatte die Frau wegen versuchten Mordes verurteilt. Sie hatte demnach im August 2021 in vier Räumen der TU Darmstadt mehrere Wasser- und Milchbehälter sowie ein Honigglas mit einer giftigen Lösung versetzt.
Urteil ist jetzt rechtskräftig
Am nächsten Tag hatten mehrere Mitarbeiter die vergifteten Flüssigkeiten genutzt, einer schwebte danach in akuter Lebensgefahr. Weitere TU-Mitarbeiter wurden durch die Attacke der Frau verletzt. Jetzt war sie gegen die Unterbringung in der Psychiatrie in Revision gegangen. Diese Beschwerde wurde vom Bundesgerichtshof verworfen, weshalb das Urteil gegen sie nun rechtskräftig ist.