Embolie nach Corona-Impfung? - Klage gegen Biontech abgewiesen
Das Landgericht in Frankenthal hat am Morgen (20.02.) eine Klage gegen den Mainzer Impfstoffhersteller Biontech abgewiesen - wegen möglicher Impfschäden.
Eine Frau aus Rheinland-Pfalz hatte - nach eigenen Angaben - nach einer Corona-Zweitimpfung eine beidseitige Lungenarterien-Embolie bekommen, also einen Verschluss von Blutgefäßen in der Lunge. Die Klägerin forderte deswegen Schadenersatz und Schmerzensgeld in Höhe von 200.000 Euro.
Keine Beweise für Schäden durch Impfung
Der Richter am Landgericht in Frankenthal erklärte aber, die Frau habe nicht beweisen können, dass sie wegen der Impfung erkrankt sei. Ursache könne auch die Pille gewesen sein; eine Verhütungsmethode, die bekanntermaßen als Risikofaktor für Thrombosen und Embolien gelte. Zudem sei das Nutzen-Risiko-Verhältnis des Impfstoffes positiv.
Schon viele Klagen abgewiesen
Es handelt sich nicht um den ersten Prozess dieser Art in Deutschland, es wurden bereits einige Klagen wegen vermeintlicher Impfschäden zurückgewiesen.