Tödlicher Schuss in Mannheim: Verfahren gegen Polizist eingestellt
Tödlicher Schuss in Mannheim - Verfahren gegen Polizist eingestellt
Im Frühjahr hatte ein Polizist seine Waffe gezogen und tödlich auf einen auffällig gewordenen Mann in einem Uni-Gebäude geschossen. Jetzt wurde das Verfahren gegen den Beamten eingestellt.
Die Staatsanwaltschaft urteilte, er habe aus Notwehr und damit gerechtfertigt gehandelt.
Auffälliger Mann verteilt Sticker
Im Frühjahr schlenderte ein polizeibekannter 31 Jahre alter Mann durch eine Uni in Mannheim, klebte Sticker auf Gegenstände und verteilte diese im Hörsaal. Als ihn ein Mann darauf ansprach, soll er diesem eine Ohrfeige verpasst haben. Der Mann soll laut Staatsanwaltschaft vermutlich an einer psychischen Erkrankung gelitten haben.
Die Machete und der Schuss
Als die Polizei eintraf soll der Mann eine 61 Zentimeter lange Machete mit sich getragen haben. Der Polizist zog seine Waffe und forderte den mehrmals Mann auf, die Machete fallen zu lassen. Der 31-jährige Mann kam den Forderungen nicht nach und bewegte sich auf den Polizist zu. Der Polizist drückte ab und traf die rechte Brust des Mannes, woraufhin er später starb.
Das Urteil
Die Staatsanwalt urteilt, dass die Schussabgabe notwendig gewesen sei, um den Angriff abzuwehren und sich selbst und weitere Anwesende im Hörsaal zu schützen. Auch seine vermeintlich psychische Erkrankung ändere nichts daran.
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