Motorrad-Raser in Rüsselsheim: 22 Punkte und Führerschein weg
Motorrad-Raser in Rüsselsheim - 22 Punkte und 17.000 Euro Strafe
22 Punkte in Flensburg, ein Bußgeld von etwa 17.000 Euro, und der Führerschein ist für mehr als zweieinhalb Jahre weg: Diese Strafe erwartet einen Motorradfahrer aus Rüsselsheim.
Nach Angaben der Rüsselsheimer Stadtverwaltung habe der 22-Jährige 15-mal absichtlich gegen die Verkehrsregeln verstoßen und wurde dabei mehrfach geblitzt.
Vorne kein Nummernschild
Der Fall wurde aufgedeckt, obwohl der Motorradfahrer offenbar dachte, er könnte unerkannt bleiben, weil fest installierte Blitzer Fahrzeuge nur von vorne fotografieren und Motorräder dort keine Kennzeichen besitzen. Doch das Ordnungsamt und die Rüsselsheimer Stadtpolizei konnten den jungen Mann letztlich identifizieren.
Bis zu 131 km/h
Zwischen Mitte Juni und Ende Juli passierte der Motorradfahrer nach Angaben der Stadtverwaltung mehrmals mit extrem überhöhten Geschwindigkeiten verschiedene fest in Rüsselsheim installierte Blitzer. In einer 50er-Zone wurde der Raser mit einer mit Spitzengeschwindigkeit von 131 km/h erwischt, in einer 30er-Zone mit 61 km/h. Weitere Male raste er demnach mit Geschwindigkeiten von 126 und 123 km/h durch die Stadt. Sein Führerschein ist nun für 31 Monate weg.
Zur Rede gestellt
Eine Streife der Rüsselsheimer Stadtpolizei entdeckte den Gesuchten schließlich und stellte ihn zur Rede. In einer spontanen Reaktion erklärte der Motorradfahrer, er hätte nie gedacht, dass seine Verstöße festgestellt würden.
"Gemeingefährlich und nicht tolerierbar"
Bislang seien laut Stadtverwaltung 11 der 15 Verfahren rechtskräftig, bestätigt durch das zuständige Regierungspräsidium Kassel. Sollten die restlichen vier ebenfalls bestätigt werden, könnte sich die Strafe weiter erhöhen. Die Stadt Rüsselsheim betont, weiterhin strenge Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten. Oberbürgermeister Patrick Burghardt lobte die Arbeit der Rathaus-Mitarbeiter und kritisierte das rücksichtslose Verhalten des Fahrers als "nicht tolerierbar und gemeingefährlich".