Darmstadt: Zwillinge missbraucht - Lange Haft für 28-Jährigen
28-Jähriger muss lange in Haft - Zu fremden Kindern ins Bett gelegt
Auf der Suche nach einem Schlafplatz schleicht ein Mann in ein Haus. Dort missbraucht er einem Urteil zufolge zwei Kinder.
Er schlich in ein Haus und verging sich an den Kindern: Wegen sexuellen Missbrauchs an neun Jahre alten Zwillingen hat das Landgericht Darmstadt einen 28-Jährigen zu vier Jahren und neun Monaten Haft verurteilt.
Kinder im Schlafzimmer missbraucht
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann am 5. Oktober vergangenen Jahres in Ginsheim-Gustavsburg in die Kinderzimmer der beiden ging und die schlafenden Kinder missbrauchte.
Was war passiert?
Nach Überzeugung des Gerichts drang der Obdachlose gegen 23.00 Uhr im Kreis Groß-Gerau in ein ihm fremdes, unverschlossenes Einfamilienhaus ein, in dem gerade eine Feier ausklang. Im Obergeschoss habe er sich zu einem neun Jahre alten Jungen ins Bett gelegt, der aufgewacht und geflüchtet sei.
Zu Mädchen gelegt
Der Mann wechselte das Zimmer und legte sich zur Schwester des Jungen, die demnach ebenfalls aufwachte. Kurz darauf sei der Angeklagte auf der Feier erschienen. Der Junge erkannte ihn und Partygäste hielten ihn fest, bis die Polizei eintraf.
Anklage will längere Haft
Die Staatsanwaltschaft und die Vertreterin der Eltern in der Nebenklage hatten fünf Jahre Haft gefordert. Sie hatten auf die Zeugenaussagen der Kinder und die DNA-Spuren des Angeklagten auf einem Schlafanzug verwiesen. Der Verteidiger hatte die sexuellen Übergriffe bestätigt und kein Strafmaß genannt.
Vorwürfe eingeräumt
Sein Mandant hatte die Vorwürfe der Anklage eingeräumt. Er behauptete aber eine Gedächtnislücke für die Tatzeit zu haben, weil er Wodka getrunken und Haschisch geraucht habe. Ermittlungen hatten ergeben, dass der 28-Jährige zuvor einen Schlafplatz gesucht und Bewohnern von zwei anderen Häusern aufgefallen war.
Gedächtnislücken für Richter nicht plausibel
Der Angeklagte habe keine psychischen Erkrankungen, sagte der Vorsitzende Richter Jens Aßling in der Urteilsbegründung und verwies auf das psychiatrische Gutachten. Die Gedächtnislücke sei für die Gutachter bei 1,89 Promille und Trinkerfahrung zudem nicht plausibel gewesen. "Man kann nur hoffen, das Kinder und Eltern das in absehbarer Zeit bewältigen können", sagte der Vorsitzende Richter. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

