Grundsteuer-Erklärung: Frist läuft ab und viele Hessen sind in Verzug
Vorerst keine Bußgelder geplant - Viele Hessen bei Grundsteuer in Verzug
Heute endet die Abgabe-Frist und noch immer haben ein Drittel aller Grundsteuer-Zahler in Hessen ihre Erklärung nicht abgegeben. Dazu sind sie wegen der vom Verfassungsgericht angeordneten Neuberechnung der Steuer verpflichtet. Ein Bußgeld droht den Trödlern aber noch nicht.
Deadline Ende Januar
Trotz Werbekampagnen und einer von Finanzminister Lindner verfügten dreimonatigen Fristverlängerung: Bis Mitte Januar sind erst ca. 64 Prozent der Erklärungen in Hessen eingegangen, sagte uns das Finanzministerium in Wiesbaden. Kurz vor Toresschluss steige die Zahl aber jetzt an. Das sei ganz üblich so, das kenne man von anderen Steuererklärungen, so eine Sprecherin des Finanzministeriums. Ende Januar ist aber die absolute Deadline zur Erklärung der Grundsteuer, das sagte uns Hessens Finanzminister Michael Boddenberg im FFH-Gespräch:
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Warum ist die Neubewertung nötig?
Alle Wohnungs-, Haus- und Grundstückseigner müssen zur Neubewertung des Grundsteuer-Messbetrages elektronisch (über das Portal "Elster", das die meisten von der normalen Steuererklärung kennen) mehrere Fragen beantworten: zum Beispiel zu Flurstück, Quadratmetern oder Nutzflächen.Das Bundesverfassungsgericht hatte geurteilt, dass die bisherigen Bemessungsgrundlagen für die Grundsteuer zu ungerecht seien. Sie fußten auf Bodenwerten aus den Nachkriegsjahren. Mittlerweile haben sich viele Gegenden und Kommunen stark verändert.
Wird es für alle teurer?
Mit der Neuberechnung sollen zum Beispiel große Grundstücke in sehr guten Wohnlagen höher besteuert werden, kleine Immobilien in eher nicht so begehrten Gegenden dagegen geringer, sagt das Finanzministerium in Berlin. Versprochen wird auch, dass die neue Grundsteuer "aufkommensneutral" sein soll - das bedeutet: Unterm Strich gehe es um mehr Gerechtigkeit, nicht aber darum, mehr Geld einzunehmen. Allerdings: Der Messebetrag, der jetzt neu festgelegt wird, ist nur die Grundlage. Die jeweilige Stadt oder Gemeinde entscheidet dann mit ihrem "Hebesatz", wie hoch die Steuer am Ende wirklich ausfällt.
Wie lange dauert das Ausfüllen?
Hessen habe ein einfaches System gewählt, sagte uns Finanzminister Boddenberg - das seien nur wenige Fragen. Erklärvideos und eine Servicehotline (0800 - 522 533 5, Montags bis Freitags 8-18 Uhr) sollen helfen. Wer noch nicht mit der Plattform "Elster" gearbeitet hat, könne durchaus ein wenig länger brauchen, räumt der Finanzminister im FFH-Gespräch ein.
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Was droht den "Trödlern"?
Wer den Abgabetermin dennoch verbummelt, bekommt ein Erinnerungsschreiben, ein Bußgeld droht noch nicht. FDP und Union im Bund haben bereits gefordert, mit "Trödlern" kulant umzugehen. Es komme darauf an, dass möglichst viele mitmachen, heißt es. Der hessische Finanzminister Boddenberg appelliert auch noch einmal eindringlich an alle hessischen Immobilienbesitzer, die Erklärung jetzt noch abzugeben:
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