Das sollten Eigentümer wissen - Antworten zur Grundsteuer-Erklärung
Aufgrund der Grundsteuerreform müssen alle Eigentümer bis 31. Oktober 2022 eine Grundsteuer-Erklärung elektronisch an das Finanzamt übermitteln. Die neue Grundsteuerreform führt dabei zu Frust und Verwirrung bei Betroffenen. Da alle Eigentümer zu einer Abgabe verpflichtet sind, müssen sich viele Bürger in Deutschland und Hessen damit beschäftigen. Wir geben einen Überblick zum komplexen Thema.
Warum kommt eine "neue Grundsteuer"?
Im Jahr 2018 hat das Bundesverfassungsgericht erklärt, dass das derzeitige System, mit dem die Grundsteuer bewertet wird, nicht der Verfassung entspricht - und gegen das Gebot der Gleichbehandlung verstoße.
Der Grund für diese steuerliche Ungleichheit: die Werte von Grundstücken und Gebäuden haben sich im Osten und Westen unterschiedlich entwickelt. „Gegenwärtig können für vergleichbare Immobilien in benachbarter Lage erheblich unterschiedliche Grundsteuerzahlungen fällig werden“, erklärte das Bundesfinanzministerium dazu.
Mit der neuen Regelung soll das jedoch nicht mehr möglich sein.
Die Grundsteuer ist für Eigentümer verpflichtend
Erklärung kann nur elektronisch abgegeben werden
Vorab sollte man sich auf www.elster.de registrieren, wenn man noch keinen Login besitzt. Für die Erklärung sollte man zudem schon betreffende Kauf- oder Bau-Unterlagen sowie den aktuellen Grundsteuerbescheid bereithalten.
Die Erklärung kann ausschließlich elektronisch an das zuständige Finanzamt übermittelt werden und ist für alle Eigentümer verpflichtend. Seit dem dem 1. Juli 2022 ist das Formular verfügbar. Wichtig: Eine Abgabe der Erklärung in Papierform ist nur in besonderen Ausnahmefällen gestattet und muss beim zuständigen Finanzamt angefragt werden.
ELSTER: Einfach erklärt
Hilfe für Familien-Mitglieder
Familienangehörige dürfen sich gegenseitig unterstützen: also Kinder beispielsweise ihren Eltern. So können Familienangehörige ihre eigene Registrierung bei ELSTER (ELektronische STeuerERklärung) nutzen, um die Erklärung auch für ihre Angehörigen abzugeben.
Dabei handelt es sich um ein zusätzliches Service-Angebot der Steuerverwaltung, damit auch die Menschen eine Chance haben von den Vorteilen der elektronischen Abgabe zu profitieren, die nicht über die notwendige Ausstattung oder Kenntnis verfügen.
Welche Daten werden abgefragt?
Um seine Erkläörung elektronisch abgeben zu können, werden folgende Angaben benötigt: Die Lage des Grundstücks, die Grundstücksfläche, der sogenannte Bodenrichtwert, die Nutzungsart. Zudem sind Wohnfläche und das Baujahr des Gebäudes wichtig. Achtung: Je nach Bundesland sind zusätzliche Angaben notwendig.
Neu ermittelte Beträge ab 2025
Alle Eigentümer müssen ihre Grundsteuer-Erklärung bis zum 31. Januar 2023 abgeben. Die Formulare für diese Erklärung sind bereits seit dem 1. Juli 2022 verfügbar.
Noch bis Ende 2024 wird die aktuell gültige Grundsteuer berechnet - und muss auch auf dieser Grundlage gezahlt werden. Ab dem 1. Januar im Jahr 2025 gelten dann die neu ermittelten Beträge zur Grundsteuer.
Wichtiges Datum: 1. Januar 2022
Die Angaben bei der elektronischen Abgabe via Elster müssen sich auf die Besitzverhältnisse vom 1. Januar 2022 beziehen. Falls man zum Beispiel sein Haus im Februar 2022 verkauft hat, muss man dennoch eine Erklärung für die ehemaligen Besitztümer einreichen. Wichtig: Anzugeben sind nicht die Verhältnisse von dem Tag, an welchem man das Formular einreicht!
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