Land beschließt vereinfachte Verfahren für Wiederaufbau nach Ahr-Flut
Nach Ahrtal-Flut - Vereinfachte Verfahren für Wiederaufbau
Für die von der Flutkatastrophe betroffenen Orte im Ahrtal soll der Wiederaufbau einfacher werden. Dazu hat der rheinland-pfälzische Ministerrat zwei Änderungen bei den Regelungen für Förderverfahren beschlossen.
Das teilte das Innenministerium mit.. Sie sollen es den Städten und Gemeinden erleichtern, den Wiederaufbau zu finanzieren und mit Modernisierungen zu verbinden.
Geld steht zinsfrei zur Verfügung
Kommunen können demnach Abschlagszahlungen von bis zu 30 Prozent beantragen, um den Wiederaufbau der Infrastruktur zu finanzieren. Die Mittel stehen den Kommunen laut Mitteilung dann bis zu fünf Jahre zinsfrei zur Verfügung.
Vereinfachte Regeln
Zum anderen gelten für Projekte, die aus mehreren Förderprogrammen finanziert werden, künftig vereinfachte Regelungen. Das ist etwa der Fall, wenn ein Wiederaufbau mit einer Modernisierung verbunden wird - wenn also etwa "der Wiederaufbau eines Fußballplatzes dazu genutzt wird, eine Leichtathletik-Laufbahn zu ergänzen, oder wenn ein Rathaus, das in Keller und Erdgeschoss flutbetroffen ist, auch in allen anderen Geschossen durchgreifend saniert werden soll", schrieb das Ministerium. Bei solchen Kombi-Projekten könnten die Kommunen künftig "schneller mit Baumaßnahmen beginnen, müssen weniger Anträge stellen und dürfen Erleichterungen des Aufbauhilfefonds auch in anderen Programmen nutzen", sagte Innenminister Micheal Ebling (SPD).