Das müssen Versicherte wissen - Elektronische Patientenakte ab Januar
Mitte Januar 2025 wird in Deutschland die elektronische Patientenakte (ePA) flächendeckend eingeführt. Sie soll ermöglichen, dass alle besser über die Patienten informiert sind - ob Ärzte, Krankenhäuser oder Apotheken.
So sollen künftig auch Doppeluntersuchungen und Fehler bei der Medikamentenverschreibung vermieden werden. Die Nutzung der ePA bleibt freiwillig, jedoch wird sie automatisch eingerichtet, wenn Versicherte nicht aktiv widersprechen.
Wir haben die wichtigsten Fragen und Antworten zur ePA zusammengestellt:
Was ist die ePA?
Die ePA ist ein digitaler Speicher für medizinische Daten wie Befunde, Laborwerte und Medikationspläne. Sie wird nicht in der Arztpraxis, sondern zentral auf Servern der Krankenkassen gespeichert und ist über eine App zugänglich. Ziel ist es, Informationen effizient zu teilen und die medizinische Versorgung zu verbessern. Beispielsweise werden dort Röntgenbilder digital gespeichert und sind immer abrufbar - egal bei welchem Arzt oder in welchem Krankenhaus.
Wie nutze ich die ePA?
Alle gesetzlichen Krankenkassen bieten eine ePA-App an, die Sie in App-Stores herunterladen können. Nach der Registrierung über die App können Sie Ihre Daten selbst verwalten oder Ärzte darum bitten, Einträge vorzunehmen. Alternativ ist der Zugriff auch mit der elektronischen Gesundheitskarte und einer PIN in der Arztpraxis möglich. Auch Patienten können Daten, wie etwa ältere Befunde, abfotografieren und dann in der App hochladen.
Ab wann gibt es die ePA flächendeckend?
Ab Januar 2025 wird die ePA in Deutschland eingeführt. Zunächst gibt es Tests in Franken und Hamburg, bevor die Nutzung ab Mitte Februar auf das gesamte Bundesgebiet ausgeweitet wird.
Welche Daten werden gespeichert?
In der ePA lassen sich verschiedene Dokumente und Informationen speichern, darunter:
- Arztbriefe, Laborwerte, Befunde
- Impfausweise, Mutterpass, Zahnbonusheft
- Medikationspläne und Notfalldatensätze
- Persönliche Gesundheitsdokumente wie Blutdrucktagebücher
Wer hat Zugriff auf meine ePA?
Der Zugriff auf die ePA erfolgt nur mit der Zustimmung des Patienten. Freigaben können beispielsweise für Ärzte, Apotheker oder Hebammen erteilt werden und sind zeitlich begrenzt oder widerrufbar. Der Zugang ist durch eine PIN gesichert, ähnlich wie bei einer Bankkarte.
Die Nutzung der ePA ist freiwillig. Wer sie nicht möchte, kann innerhalb von sechs Wochen nach Information durch die Krankenkasse Widerspruch einlegen. Ein Widerspruch ist auch später noch möglich, und die Daten werden dann gelöscht.
Welche Vorteile bietet die ePA?
- Leichter Austausch von Gesundheitsdaten zwischen Ärzten und Kliniken
- Vermeidung von Doppeluntersuchungen
- Bessere Abstimmung bei der Medikamentenverschreibung
- Übersicht über die eigene Krankengeschichte
Welche Kritik gibt es?
- Datenschützer und Verbraucherschützer äußern Bedenken zu möglichen Sicherheitslücken und der Verwaltung sensibler Gesundheitsdaten
- Verbraucherschützer kritisieren nach einer Analyse von Versicherten-Anschreiben von 14 Kassen, dass insbesondere über die Vorteile der ePA informiert werde. Zum Widerspruchsrecht gebe es unterschiedliche Angaben zu Einreichungswegen und Zeiträumen.
- Menschen ohne Smartphones oder Tablets können die ePA nur eingeschränkt nutzen.
Die ePA erfüllt hohe Datenschutzanforderungen. Die Server befinden sich in Deutschland und unterliegen den europäischen Datenschutzbestimmungen. Dennoch gibt es Diskussionen über mögliche Sicherheitsrisiken, insbesondere auf privaten Endgeräten.
Was ist mit Privatversicherten?
Seit 2022 bieten auch private Krankenversicherungen die ePA an. Die Nutzung ist ebenfalls freiwillig.