Online-Register soll Bereitschaft zur Organspende erhöhen
Bereitschaft soll erhöht werden - Online-Register für Organspender startet
In Deutschland warten rund 8.000 schwerkranke Patienten dringend auf eine Organspende - allein in Hessen sind es 600 Menschen. Um mehr potentielle Organspender zu gewinnen, geht heute eine neue, zentrale Datenbank online. Hessens Gesundheitsministerin Stolz begrüßt das neue Portal. Wer sich registriere, nehme Angehörigen im Todesfall die schwere Entscheidung über eine mögliche Organspende ab.
Das Internet-Register zu Organspenden trifft generell auf breite Zustimmung. In einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov im Auftrag der Deutschen Presse-Agentur befürworteten 71 Prozent das Portal, auf dem man Entscheidungen zur Spendenbereitschaft nach dem Tod eintragen kann.
Ministerin Stolz ist dafür
Die hessische Gesundheitsministerin Diana Stolz (CDU) bezeichnet das neue Register im FFH-Interview als "weiteren wichtigen Bestandteil" - es sei wichtig, dass sich Menschen informieren und dann eine Entscheidung treffen. Diese dann auch zu dokumentieren, sei ebenso wichtig. Dazu könne das Register dienen, aber auch genauso der Spenderausweis.
Was brauche ich zum Registrieren?
Das seit langem geplante Register soll schrittweise in Betrieb gehen. Zuerst soll es laut Bundesgesundheitsministerium von heute an möglich sein, eine Erklärung zur eigenen Spendebereitschaft mit einem Ausweis mit Online-Funktion (eID) zu hinterlegen. Im zweiten Schritt zum 1. Juli sollen Kliniken, die Organe entnehmen, Erklärungen suchen und abrufen können. Zudem soll man ab Oktober mit der Krankenkassen-App darauf zugreifen können.
Eintrag jederzeit änderbar
Das Register ist Kern einer Reform, die der Bundestag 2020 beschlossen hatte. Eigentlich sollte es schon 2022 starten. Es hatte sich aber immer wieder verzögert. Eingerichtet wird das Portal www.organspende-register.de beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte. Die Daten sollen auf einem Server in Deutschland gespeichert werden. Ein Eintrag ins Register ist freiwillig, kostenlos und kann jederzeit geändert werden, wie das Ministerium erläuterte.
Spenderausweis bleibt
Durch den stufenweisen Start sollen viele noch nicht angebundene sogenannte "Entnahmekrankenhäuser" bis 1. Juli die technisch-organisatorischen Voraussetzungen dafür schaffen können. Um sicher zu sein, dass der eigene Wille verlässlich berücksichtigt wird, sollte die persönliche Entscheidung zur Organspende in einem Übergangszeitraum bis Januar 2025 zusätzlich schriftlich dokumentiert werden - etwa in einem Spenderausweis oder einer Patientenverfügung, erklärte das Ministerium. Auch künftig behält der Spenderausweis seine Gültigkeit.
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