Asylverfahren auslagern: Bund will bis Dezember Vorschläge erarbeiten
Asylverfahren außerhalb der EU - Bund will Vorschläge weiter prüfen
Sie haben stundenlang verhandelt - wirklich handfeste Ergebnisse sind bei der Ministerpräsidentenkonferenz mit Bundeskanzler Kanzler Scholz aber nicht herumgekommen. Die Bundesregierung will weiter prüfen, ob Asylverfahren auch außerhalb der EU möglich sind und bis Dezember konkrete Ergebnisse vorlegen.
Das sagte Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) den Ministerpräsidenten der Länder am Donnerstag bei Beratungen in Berlin zu. "Es ist fest vereinbart, dass wir den Prozess fortführen und in diesen Fragen auch weiter berichten werden."
Kanzler dämpft Erwartungen
Gleichzeitig dämpfte Scholz mögliche Erwartungen. Es verböten sich alle Spekulationen, "was überhaupt geht". Innenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte zu den rechtlichen und praktischen Voraussetzungen für Asylprüfungen in Drittstaaten Stellungnahmen von Experten eingeholt. Zur Frage, welche Möglichkeiten es gibt, sagte Scholz: "Ich glaube, das ist zu früh."
Experten-Einschätzungen werden ausgewertet
Bund und Länder hätten zunächst einen Zwischenbericht dazu zur Kenntnis genommen. Im Beschlusspapier des Bund-Länder-Gipfels heißt es: "Die Bundesregierung wertet nun die im Nachgang eingereichten Stellungnahmen der Sachverständigen aus und wird hieraus Schlussfolgerungen ziehen."
Schwere Straftäter abschieben
Der Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz, der hessische Ministerpräsident Boris Rhein (CDU), hat den Bund aufgefordert, zügig die Voraussetzungen für die geplanten Abschiebungen nach Syrien und Afghanistan zu schaffen.
Voraussetzungen fehlen
Die Länder begrüßten die Ankündigung des Bundeskanzlers Olaf Scholz (SPD), schwere Straftäter und terroristische Gefährder beispielsweise auch in Länder wie Syrien oder Afghanistan abzuschieben und auch Ausweisungsregelungen bei Billigungen terroristischer Straftaten zu verschärfen, sagte Hessens Regierungschef nach einem Bund-Länder-Treffen in Berlin. Man erwarte, dass dafür zügig die nötigen Voraussetzungen geschaffen würden.
Rückführungsabkommen gefordert
Zudem bekräftigte er die Forderung nach Rückführungsabkommen. "Wir bekennen uns als Länder ausdrücklich zu unserer Verantwortung, die wir bei dem Thema natürlich auch haben, bei Abschiebungen", sagte er. Aber um abschieben zu können, brauche es Rückführungsabkommen mit den Herkunftsländern. "Die Länder haben den Bund deswegen in einem gemeinsamen Beschluss gebeten, diese Abkommen auf höchster politischer Ebene intensiv voranzutreiben, vor allem natürlich auch mit den Staaten, aus denen die meisten irregulären Flüchtlinge mit geringen Anerkennungsquoten nach Deutschland kommen."
Rhein: "Meilenstein"
Rhein lobte das "konstruktive Miteinander" zwischen Bund und Ländern. Den Beschluss wertete er als "Meilenstein" auf dem Weg zu einem praktikablen Modell. "Wir werden jetzt nicht bei Gutachten stehenbleiben, das begrüße ich sehr."
Bezahlkarte: Nicht mehr als 50 Euro Bargeld im Monat
Bei der geplanten Bezahlkarte für Asylbewerber einigten sich die Länder untereinander darauf, die Auszahlung von Bargeld auf 50 Euro pro Monat zu begrenzen. Rhein sprach von einem wichtigen Zeichen. Die Bezahlkarte solle ab dem Sommer an den Start gehen, wenn die Ausschreibung für den Dienstleister beendet sein wird. 14 von 16 Bundesländern hatten sich Ende Januar auf ein gemeinsames Vergabeverfahren für die Bezahlkarte geeinigt.
Keine Einigung zu Hochwasserpflichtversicherung
Der Forderung der Länder nach einer bundesweit geltenden Pflichtversicherung gegen Hochwasser- und andere Elementarschäden gab die Bundesregierung unterdessen nicht nach. Es solle weitere Gespräche geben. Nach den Vorstellungen der Länder sollen die Unternehmen jedem Hauseigentümer, der sich gegen Elementarschäden versichern will, einen Vertrag anbieten müssen.