Wiesbaden: Behörde beschlagnahmt 18 Waffen, sie waren falsch gelagert
Legale Waffen falsch gelagert - 18 Schusswaffen sichergestellt
Die Waffenbehörde des Wiesbadener Ordnungsamts hat mehrere unangekündigte Kontrollen durchgeführt. Im Blick hatten die Behörden die Aufbewahrung von Waffen bei Besitzern, die einen regulären Waffenschein haben. Insgesamt wurden dabei 18 Waffen sichergestellt, darunter sechs Langwaffen und zwölf Kurzwaffen. Grund waren Verstöße gegen das Waffengesetz.
Die Kontrollen zeigten, dass Waffen und Munition in manchen Fällen nicht getrennt aufbewahrt wurden. Zudem lagen Waffen teilweise griffbereit herum oder wurden in nicht zugelassenen Waffenschränken gelagert.
Regelmäßige Kontrollen notwendig
Der Leiter des Ordnungsamtes, Stefan Krebs, hält die Kontrollen deshalb auch für notwendig. Verstöße gegen die Aufbewahrungsvorschriften gefährdeten die öffentliche Sicherheit. Diese Kontrollen würden sicherstellen, dass Waffen und Munition ordnungsgemäß gelagert werden.
Rechtliche Grundlage
Die rechtliche Grundlage für die Kontrollen bildet Paragraph 36 Absatz 3 des Waffengesetzes (WaffG). Dieser erlaubt es der Waffenbehörde, Aufbewahrungskontrollen durchzuführen. So wird geprüft, ob Waffen und Munition fachgerecht gelagert sind.