Gericht entscheidet: - Ostfeld-Entwicklung bleibt vorerst gültig
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass die Satzung zur städtebaulichen Entwicklung des Bereichs "Ostfeld" in Wiesbaden vorerst gültig bleibt. Grundstückseigentümern wollte die Entwicklung des neuen Ortsteils gerichtlich verhindern. Die Satzung erklärt im Grundsatz das Areal längs der A 66 aber lediglich nur zu einem neuem Ortsteil. Das Gericht gab dafür grünes Licht. Der Ortsteil kann also weiter entwickelt und geplant werden.
Die Entwicklung des "Ostfelds" wurde am 17. September 2020 von der Stadtverordnetenversammlung Wiesbadens beschlossen. Sie umfasst ein Gebiet von 450 Hektar. Geplant ist, im Norden auf 27 Hektar den neuen Zentralstandort des Bundeskriminalamts anzusiedeln, während im Süden auf 68 Hektar ein urbanes Stadtquartier entstehen soll. Die Gebiete werden durch die Autobahn A 66 getrennt.
Juristische Einwände gegen die Planungen
Mehrere Grundstückseigentümer im Entwicklungsgebiet haben gegen die Satzung Einspruch erhoben. Sie forderten vor Gericht das Aussetzen der Satzung. Sie argumentierten, dass der Entwicklungsplan von den Zielen des Regionalplans Südhessen abweichen und eine vorherige Umweltprüfung nötig gewesen wäre.
Einspruch nur bei den Bebauungspläne
Der Hessische Verwaltungsgerichtshofs hat den Antrag auf eine einstweilige Aussetzung der Satzung abgelehnt. Die Möglichkeit, Abweichungen von den Regionalplänen zu korrigieren, sei erst im Rahmen der Erstellung weiterer Bebauungspläne möglich.
Wohnraum für bis zu 12.000 Menschen
Es soll Wohnraum für 8.000 bis 12.000 Menschen geschaffen werden .Die bestehende Wohnsiedlung am Fort Biehler soll in die Quartiersentwicklung integriert werden und somit einen deutlich besseren Zugang zu sozialer Infrastruktur, zur Nahversorgung und zum öffentlichen Personennahverkehr erhalten. Im Norden des Entwicklungsbereichs wird der neue zentrale Behördenstandort des Bundeskriminalamts (BKA) mit bis zu 7.000 Mitarbeitern entstehen. Der überwiegende Anteil der Fläche, etwa drei Viertel des gesamten Entwicklungsgebietes, soll frei von Bebauung bleiben. Es bleiben also Freiflächen.