Motorradfahrer gestoppt - Ohne Führerschein über rote Ampeln
Am Abend bemerkte eine Polizeistreife in Bingen einen auffälligen Motorradfahrer in der Koblenzer Straße - sie entschieden sich, den Fahrer zu kontrollieren. Der Motorradfahrer fiel auf, weil er zweimal bei rotem Licht über eine Ampel fuhr.
Er machte jedoch keine Anstalten, vor der Polizei zu flüchten. Die Streife folgte ihm bis zu einem geeigneten Ort für die Kontrolle.
Keine Fahrerlaubnis, keine Zulassung
Bei der Überprüfung auf der B9 nahe Bingerbrück wurde festgestellt, dass der 61-Jährige keine gültige Fahrerlaubnis für das Motorrad besaß. Eine Abfrage in den polizeilichen Datenbanken zeigte zudem, dass das Kennzeichen des Motorrads nicht zu diesem gehörte. Es war im April 2024 als gestohlen gemeldet worden. Zusätzlich stellte die Polizei fest, dass das Motorrad keine Zulassung hatte und nicht versichert war.
Ernste rechtliche Konsequenzen
Die Polizei untersagte dem Fahrer die Weiterfahrt. Das gestohlene Kennzeichen wurde sichergestellt. Der Mann muss sich nun mehreren strafrechtlichen Vorwürfen stellen: Fahren ohne Fahrerlaubnis, Urkundenfälschung, Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz sowie das Kraftfahrzeugsteuergesetz. Die beiden Rotlichtverstöße treten dabei im Vergleich zu den anderen Delikten in den Hintergrund. Die Polizei wird die Vorfälle weiter untersuchen.
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