Skurriler Einsatz in Mainz - Betrunkener schläft in fremder Wohnung
In Mainz sorgte ein betrunkener Mann in der Nacht von Montag auf Dienstag für Staunen bei der Polizei. Der Mann wollte in einer fremden Wohnung seinen Rausch ausschlafen. Eine Zeugin meldete gegen 23 Uhr eine orientierungslose Person in der Finther Prunkgasse bei der Polizei. Die Einsatzkräfte trafen auf einen 48-jährigen Mann. Ein Alkoholtest ergab einen Wert von 2,20 Promille.
Obwohl der Mann stark alkoholisiert war, konnte er noch gut laufen. Die Polizei beschloss daher, sein Fahrrad sicher abzustellen und zu verschließen. Der Mann selbst sollte zu Fuß den Weg nach Hause antreten. Um 01:00 Uhr fuhren Polizistinnen und Polizisten noch einmal bei der Prunkgasse vorbei und fanden das Fahrrad umgefallen vor. Eine Anwohnerin informierte die Beamten, dass der Mann in der Nähe in ein Grundstück gegangen sei.
Ungewöhnlicher Vorfall in fremder Wohnung
Die Polizisten fanden eine offenstehende Wohnungstür vor. Im Inneren entdeckten sie den Mann, der schlafend auf einem Sofa lag. Er konnte sich nicht erinnern, wie er dorthin gelangt war. Er hatte weder etwas beschädigt noch etwas gestohlen. Die Ermittlungen ergaben, dass der Wohnungsschlüssel von außen steckte und niemand zu Hause war.
Taxi bringt Mann nach Hause
Die Polizei rief ein Taxi, in das der Mann unter Aufsicht gesetzt wurde, um ihn nach Hause zu bringen. Dort konnte er hoffentlich seinen Rausch in Ruhe ausschlafen. Der Vorfall wirft Fragen zur Verantwortung unter Alkoholeinfluss auf und zeigt, wie wichtig es ist, keine Risiken einzugehen.
Alkohfahrt auf dem Fahrrad nicht erlaubt
Fahrradfahren ist bei 1,6 Promille und mehr strafbar. Schon vorher kann eine unsichere Fahrweise rechtliche Folgen haben. Auch das Eindringen in fremde Wohnungen ist selbstverständlich nicht erlaubt. Solche Vorfälle zeigen die Gefahren und rechtlichen Konsequenzen übermäßigen Alkoholkonsums.