Hessens Justizminister entlässt 104 Gefangene zu Weihnachten
Gnade zur Festzeit - 104 Gefangene vorzeitig entlassen
Hessens Justizminister Christian Heinz hat 104 Gefangene zur Weihnachtszeit vorzeitig entlassen. Heinz betont, dass das Weihnachtsfest eine wichtige Rolle bei der Resozialisierung spielen kann. Die Entlassung bietet den ehemaligen Häftlingen die Möglichkeit, wertvolle Zeit mit ihren Familien zu verbringen und sich in ihr soziales Umfeld schnell zu integrieren.
Vorzeitig entlassen wurden Gefangene, deren Strafende zwischen dem 22. November 2024 und dem 1. Januar 2025 liegt. Das Gnadenrecht ist ein fester Bestandteil der Hessischen Verfassung und gehört in vielen Bundesländern zur Tradition. Vorzeitige Entlassungen sind nur unter bestimmten Bedingungen möglich.
Ausnahmen vom Gnadenerlass
Nicht alle Gefangenen kommen für den Gnadenerlass in Frage. Personen, die Freiheitsstrafen von mindestens zwei Jahren verbüßen oder wegen sexuellen Missbrauchs länger als ein Jahr absitzen müssen, sind ausgeschlossen. Ebenso können Gefangene, die nach dem 1. Januar 2025 eine weitere Haftstrafe oder Untersuchungshaft erwartet, keine Gnade erwarten. Die Gefangenen müssen nicht selbst einen Antrag auf Gnade stellen. Sie werden vor einer vorzeitigen Entlassung ausgesucht. Die Entlassung ist aber nur dann möglich, wenn der Gefangene zustimmt.
Neuanfänge und Resozialisierung
Minister Heinz zitiert die Philosophin Hannah Arendt: „Das Weihnachtsfest ist ein 'Wunder des Neuanfangs'." Heinz wünscht den Entlassenen, dass diese Gelegenheit der Beginn eines straffreien Lebens wird.
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