Tickets auf dem Handy - Was, wenn der Akku streikt?
Handy-Tickets sollen uns das Leben erleichtern. Aber was passiert eigentlich, wenn wir aus technischen Gründen nicht beweisen können, dass wir eine Fahrkarte besitzen? Wir haben bei der Deutschen Bahn, beim RMV, NVV und der Lufthansa nachgefragt. Die wichtigsten Fragen zum E-Ticket...
Müssen wir mal kurzfristig wegfahren, ist es heute kein Problem mehr auf den letzten Drücker an ein Ticket zu kommen. Einfach online buchen und los geht's! Ist gerade kein Drucker in Sicht? Macht nichts! Das elektronische Ticket (E-Ticket) einfach mit dem Handy vorzeigen. Ist zwar praktisch, aber doch irgendwie riskant: Wir vergessen nämlich, dass die gute Technik auch mal versagen kann und plötzlich ist das Handy aus, der Akku streikt. Und jetzt?
Fahre ich bei der Deutschen Bahn schwarz, wenn ich mein E-Ticket nicht vorzeigen kann?
Laut Erfahrung der Deutschen Bahn kommt es so gut wie nie vor, dass Jemand sein Handy-Ticket nicht vorzeigen kann. Falls der Akku des Handys leer ist, gibt es in allen Fernverkehrszügen Steckdosen. Versagt die Technik aber doch mal komplett, ist es, als hätte der Fahrgast keine gültige Fahrkarte und fährt somit schwarz. Heißt: es kommt zu einer Fahrpreisnacherhebung (doppelter Fahrpreis, mindestens 60 Euro).
Diesen erhöhten Fahrpreis muss man jedoch nicht sofort bezahlen. Man hat etwa zwei Wochen Zeit, um nachzuweisen, dass man während der Fahrt in Besitz eines gültigen E-Tickets war. Dann reduziert sich die Fahrpreisnacherhebung auf eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 7 Euro. Diese Gebühr muss trotz Nachreichen des Tickets aber definitiv gezahlt werden.
Gibt es Bus- und Bahntickets als Handyticket?
Beim RMV kann man Einzelfahrkarten, Tageskarten und das Hessenticket für Kinder und Erwachsene über das Handy kaufen. Voraussichtlich wird es ab September 2019 auch die Wochen- und Monatskarten als E-Ticket geben. Beim NVV in Nordhessen sind aktuell nur die hessenweiten Schülertickets als Handytickets im Einsatz.
Die Technik versagt: Fahre ich dann beim RMV und NVV schwarz?
Wie auch bei der Deutschen Bahn wird beim Schwarzfahren grundsätzlich ein sogenanntes erhöhtes Beförderungsentgelt in Höhe von 60 Euro erhoben. Beim NVV und RMV ist das in den Beförderungsbedingungen geregelt: Ein Fahrgast ist demnach zur Zahlung eines erhöhten Beförderungsentgelts (wie bei der Deutschen Bahn die Fahrpreiserhebung) verpflichtet, wenn er sich keine gültige Fahrkarte beschafft hat oder seinen Fahrschein bei einer Überprüfung nicht vorzeigen kann. Anders als bei der deutschen Bahn, können Fahrscheine, die als Handy Ticket gekauft wurden, aber nicht nachgereicht werden, da auch Einzel-, Tages- und Gruppenfahrscheine im Papierformat nicht nachgezeigt werden können. Wenn das Handy also keinen Akku mehr hat oder anderweitig versagt und deswegen kein gültiges Ticket vorzeigbar ist, sind die 60 Euro auf jeden Fall fällig - für leere Akkus gibt es aber in vielen Zügen, wie zum Beispiel auf der RB75, der Main-Neckar-Ried-Bahn oder auch in einigen Stadtbussen in Frankfurt Steckdosen, an denen Fahrgäste das Handy aufladen können.
Akku leer: E-Ticket am Flughafen vorzeigen
Sein E-Ticket nicht dabei zu haben, ist bei der Lufthansa völlig unproblematisch. Die klassischen Flugtickets, so wie früher, gibt es nicht mehr. Es gibt nur noch elektronische Tickets, die im Buchungssystem hinterlegt sind. Viele Reisende drucken sich das E-Ticket sicherheitshalber aus. Es ist aber kein Problem, wenn der Kunde keinen Ausdruck dabei hat und auch kein Smartphone, auf dem die Buchung aufgerufen werden kann. Es reicht völlig, sich am Flughafen beim Lufthansa-Check-In mit einem amtlichen Ausweispapier auszuweisen. Dann erhält der Kunde die Bordkarte. Kosten entstehen dafür nicht.
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