Was ist erlaubt, was verboten? - Antworten zur Cannabis-Legalisierung
Die Legalisierung des privaten Cannabis-Konsums war eines der großen Projekte der aktuellen Regierungskoalition aus SPD, Grünen und FDP. Das Gesetz macht genaue Vorgaben, was künftig erlaubt und verboten sein soll.
Das Cannabis-Gesetz wurde im Februar 2023 vom Bundestag verabschiedet. Am 22. März hat auch der Bundesrat das Gesetz durchgewinkt. Seit dem 1. April 2024 ist es nun auch bei uns in Hessen legal, einen Joint zu rauchen - unter bestimmten Voraussetzungen. Diese Regeln gelten nun bei uns in Hessen:
Wer darf legal Kiffen?
Der Besitz und Konsum von Cannabis ist ab 18 Jahren erlaubt. Die Weitergabe an Minderjährige ist strafbar. Auch wenn Minderjährige in der Nähe sind, darf nicht gekifft werden.
Darf man in der Öffentlichkeit kiffen?
Ja, generell ist das erlaubt, es gibt aber einige Einschränkungen:
- In einem Umkreis von 100 Metern rund um Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Spielplätzen und öffentlich Sportplätzen ist der Cannabis-Konsum nicht erlaubt
- Auch in und um die sogenannten Anbaugemeinschaften (Cannabis-Clubs) darf nicht konsumiert werden
- In Fußgängerzonen gibt es in der Zeit von 20 Uhr bis 7 Uhr ein Cannabis-Konsum-Verbot
Wieviel Cannabis darf man besitzen?
Das Gesetz sieht vor, dass jeder Erwachsene bis zu 25 Gramm Cannabis mit sich tragen darf. Daheim dürfen bis zu 50 Gramm gelagert werden.
Darf ich mein Cannabis weitergeben oder mit Freunden teilen?
Nein, die gesetzlichen Reglungen gelten nur für den Eigenbedarf. Das heißt Cannabis muss selber angebaut und konsumiert werden. Das Teilen, Verschenken oder gar Verkaufen ist weiterhin verboten und kann bestraft werden.
Wo kann ich Cannabis kaufen?
Der Handel mit Cannabis ist auch mit dem neuen Gesetz weiterhin verboten. Es gibt also keine Möglichkeit in Hessen legal Cannabis zu erwerben. Cannabissamen dürfen legal in anderen EU-Ländern gekauft werden (zum Beispiel über das Internet), solange man dies nur für den privaten Eigenanbau macht.
Darf ich nach dem Cannabis-Konsum mit dem Auto fahren?
Das aktuelle Gesetz sieht noch keine konkrete Änderung der geltenden Regeln vor. Damit gilt auch wie bisher, dass die THC-Konzentration nicht höher als 1 Nanogramm pro Milliliter Blut liegen darf. Allerdings wird derzeit über eine Anpassung dieses Wertes diskutiert. Dazu soll bis Anfang April ein Vorschlag erarbeitet werden, der dann möglicherweise in die Straßenverkehrsordnung übernommen wird. Bis das so weit ist, kann es also noch dauern.
Darf ich Cannabis selber anbauen?
Ja, die neuen Reglungen sehen vor, dass jeder Erwachsene, der seit mindestens sechs Monaten seinen Wohnsitz in Deutschland hat, bis zu drei Pflanzen bei sich daheim anbauen darf. Dies gilt pro Person, das heißt in einem Haushalt mit Beispielsweise drei Erwachsenen, dürften insgesamt neun Pflanzen angebaut werden.
Wo darf ich Cannabis anbauen?
Der private Anbau ist nur am eigenen Wohnsitz erlaubt. Ausnahmen sind sogenannte Anbauvereinigungen, die ab dem 1. Juli 2024 erlaubt werden sollen.
Darf man Cannabis im Schrebergarten/Kleingarten anbauen?
Nein, der Anbau von Cannabis-Pflanzen außerhalb des eigenen Wohnsitzes ist verboten. Das gilt auch für Klein- oder Schrebergärten.
Wie funktionieren Anbauvereinigungen und Cannabis-Clubs? Ist das legal?
Ab dem 1. Juli sollen sogenannte "Anbauvereinigungen" erlaubt werden. Diese kann man sich wie eine Art Verein vorstellen, indem Mitglieder gemeinsam auf einem festgelegten Vereinsgelände Cannabis-Pflanzen anbauen können. Auch hier darf der Anbau nur zum privaten Konsum erfolgen und die Ernte darf nur an Mitglieder der Vereinigung verteilt werden. Jede Anbauvereinigung darf maximal 500 Mitglieder aufnehmen.
Anbauvereinigungen brauchen eine Genehmigung und müssen verschiedene Auflagen, wie beispielsweise einen Mindestabstand zu Schulen und Spielplätzen, einhalten. Eine genaue Auflistung, was Anbauvereinigungen dürfen und was nicht, liefert das Bundesgesundheitsministerium.