Eure Rechte bei Geschenk-Karten - Haben Gutscheine ein Verfallsdatum?
Wir Deutsche lieben es Gutscheine zu schenken. Ist ja auch praktisch: Man hat ein Geschenk und der Beschenkte kann sich etwas aussuchen, was ihm gefällt. Der Haken: Viele Gutscheine sind befristet, manche sogar nur auf ein Jahr. Aber...
Ein Verfallsdatum auf Gutscheinen: ist das zulässig?
FFH-Rechtsexperte Kay Rodegra klärt auf: Firmen dürfen zwar ihren Gutscheinen ein Verfallsdatum verpassen, aber eine Einlöse-Frist von einem Jahr wurde als unzulässig bewertet. Grund: Der Verbraucher wird unangemessen benachteiligt. Aber, für Gutscheine gilt in der Regel die allgemeine Verjährungsfrist. Das heißt: Sie verfallen nach drei Jahren.
Was, wenn der Gutschein abgelaufen ist?
Er verfällt nicht komplett. Selbst wenn sich der Aussteller weigern sollte, den Gutschein einzulösen, hat der Konsument Anspruch auf Auszahlung des Geldbetrags. Allerdings ist der Aussteller berechtigt, von dem Gutscheinbetrag eine gewisse Summe einzubehalten. Tipp: Noch vor der Ablauffrist mit dem Händler eine Verlängerung vereinbaren.
Eine Ausnahme sind Gutscheine, die an einen bestimmten Termin gebunden sind - also zum Beispiel an einen Theaterbesuch oder ein Musical. Ist der Termin verstrichen, verfällt der Gutschein!
Gilt ein Gutschein ohne Verfallsdatum ewig?
Nein. Löst man den Gutschein nicht ein, so tritt in der Regel nach drei Jahren eine Verjährung ein. Beruft sich der Aussteller auf die Verjährung, geht der Konsument leer aus!
Kann ich den Gutschein einfach in Geld zurücktauschen?
Nein! Es sei denn, die Ware, für die der Gutschein gilt, ist nicht vorrätig. Ist der Gutschein im Internet gekauft, gilt jedoch - wie bei allen Online-Einkäufen - dass die Ware 14 Tage lang zurückgegeben werden kann.
Wie ist es bei Amazon?
Gutscheine von Amazon sind noch mal etwa spezieller: so kann man bis zu 400 Gutscheine auf einmal bestellen und diese sind zehn Jahre einlösbar - bis zum Ende des zehnten Jahres nach Kauf des Gutscheins. Und nur mal so am Rande: Auch Firmen können Amazongutscheine für Ihre Mitarbeiter bestellen...