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Südhessische Kommunen scheitern mit Eilantrag gegen Anflugverfahren

Eilantrag gegen Anflugverfahren - Südhessische Städte scheitern vor Gericht

Vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof sind mehrere südhessische Kommunen mit ihrem Eilantrag gegen die Anflugverfahren auf den Frankfurter Flughafen gescheitert (Symbolbild).
© dpa

Vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof sind mehrere südhessische Kommunen mit ihrem Eilantrag gegen die Anflugverfahren auf den Frankfurter Flughafen gescheitert (Symbolbild).

Flugzeuge im Landeanflug auf Frankfurt dürfen weiter größere Städte auf Kosten weniger dicht besiedelter Gebiete umfliegen - mehrere südhessische Städte sind mit einem Eilantrag dagegen gescheitert.

Den Eilantrag hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) abgelehnt. Die Städte wollten erreichen, dass der Deutschen Flugsicherung die weitere Erprobung eines Anflugverfahrens vorläufig untersagt wird, bei dem der Anflugkorridor nach Süden hin verschoben wird.

Besonders großer Lärm in den Nächten

Bei dem sogenannten Segmented Approach werden die dicht besiedelten Großstädte Offenbach, Hanau und Mainz umflogen. Ankommende Flugzeuge werden erst nach dem südlichen Vorbeiflug an diesen Großstädten auf den Endanflug zur Südbahn des Flughafens geführt. Die Städte Neu-Isenburg, Heusenstamm und Rüsselsheim wollen das verhindern. Der Lärm sei besonders nachts so groß, dass ihnen nicht zugemutet werden könne, eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren abzuwarten.

Beschluss ist nicht anfechtbar

Der zuständige Senat hat nun am Dienstag entschieden, dass die für einen solchen Unterlassungsanspruch notwendige besondere Dringlichkeit nicht gegeben sei. Durch den weiteren Probebetrieb werde es keinen unzumutbaren Lärmbelastungen kommen. Der Beschluss ist im verwaltungsgerichtlichen Instanzenzug nicht anfechtbar.

Anflugverfahren seit über zehn Jahren

Das Anflugverfahren war 2011 eingeführt worden. Die drei Städte klagten stellvertretend für 15 Kommunen. Sie waren der Ansicht, dass das ursprünglich nur zur Probe eingeführte Anflugverfahren längst hätte abgeschlossen werden müssen. Die Kommunen argumentierten, dass dieses Verfahren lediglich für die wenigen, nicht planmäßigen Verspätungslandungen zwischen 23.00 Uhr und 5.00 Uhr genutzt werden darf. Da es allerdings in der ganzen Nacht und am Tag angewendet wird, sehen sie darin einen Rechtsbruch.

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