Heute Deadline für Grundsteuer - Bayern verlängert, Hessen nicht
Bayern verlängert im Alleingang die Frist für die Abgabe der Grundsteuererklärung. Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer sollen drei Monate länger Zeit bekommen, also bis Ende April. Hessens Finanzminister Boddenberg teilte auf FFH-Nachfrage dagegen mit: In Hessen bleibt es beim 31. Januar.
Es sind bis zum Ende der Abgabefrist genau 76,63 Prozent der Erklärungen eingegangen, teilte uns das Finanzministerium auf Anfrage mit. Das entspricht etwa 2,2 Millionen Erklärungen. Knapp 93 Prozent davon sind auf elektronischem Weg (über ELSTER) eingereicht worden. Eine Fristverlängerung sei angesichts dieser guten Rücklaufquote in Hessen nicht notwendig. Boddenberg mahnte aber alle, die noch nicht abgegeben haben, dies bald zu erledigen. Er kündigte ein "persönliches Erinnerungsschreiben" der Steuerverwaltung nach Ostern an.
"Die Abgabe ist auch nach dem Fristende weiter möglich und nötig", betonte Boddenberg. Die Rückmeldungen der vergangenen Tage ließen vermuten, dass viele Menschen dran seien und die Erklärungen in den kommenden Tagen und Wochen fertigstellten. "Wer auch nach dem Erinnerungsschreiben noch nicht abgeben sollte, muss damit rechnen, dass die Steuerverwaltung die Angaben schätzt", kündigte Boddenberg an. "Darauf sollte es niemand ankommen lassen." Es gibt vom Land Erklärvideos, wie die Erklärung ausgefüllt werden muss.
Drei Monate mehr Zeit in Bayern
In Bayern fehlt noch knapp ein Drittel aller Grundsteuererklärungen. Quasi in letzter Minute gab es überraschend eine weitere Fristverlängerung, bis Ende April. "Wir wollen damit noch einmal Entlastung geben, für die steuerberatenden Berufe insbesondere", sagte Finanzminister Albert Füracker (CSU) nach einer Kabinettssitzung in München.
Man wolle niemanden ärgern, sondern man wolle das gesamte Steuerverfahren ordnungsgemäß durchführen. "Ich sehe für niemanden einen Nachteil, wenn man diese drei Monate nochmal gibt", sagte der Minister. Er betonte aber auch: "In der Zeit können es jetzt alle schaffen. Der 30. April ist dann die Deadline."
Ursprünglich war Deadline bereits Ende Oktober
Ursprünglich war die Abgabefrist für die neuen Grundsteuererklärungen auf Ende Oktober 2022 terminiert gewesen. Diese Frist war dann aber deutschlandweit bis einschließlich 31. Januar verlängert worden. Eine weitere bundesweite Verlängerung der Frist gab es bis zuletzt nicht. Füracker nannte als Hauptgrund für die nochmalige Fristverlängerung die Rückmeldung von Steuerberatern, dass sie mit der Bearbeitung der Grundsteuererklärungen nicht hinterherkämen.
Grundsteuer wird komplett neu berechnet
Ab 2025 wird die Grundsteuer für weit mehr als sechs Millionen wirtschaftliche Einheiten in Bayern auf einer neuen Bemessungsgrundlage berechnet. Hintergrund ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2018, wonach die bisherige Bemessungsgrundlage in Deutschland verfassungswidrig ist. In Bayern wird bei der Neuberechnung ein eigenes Modell zugrunde gelegt, da der Staatsregierung das Bundesmodell "zu bürokratisch" ist.