Entziehung der Sonderrechte - Altkanzler Schröder klagt gegen Bundestag
Ehemalige Kanzler und Bundespräsidenten erhalten nach Ende ihrer Amtszeit ein Büro. SPD-Politiker Gerhard Schröder, der wegen seiner engen Verbindungen nach Russland in der Kritik steht, sind solche Privilegien entzogen worden. Dagegen wehrt er sich vor Gericht.
Rund ein Jahr nachdem Altkanzler Gerhard Schröder sein Anrecht auf Büro und Mitarbeiter verloren hat, beschäftigt der Fall die Justiz. Das Berliner Verwaltungsgericht überprüft am Donnerstag (9.30 Uhr), ob der Bundestag dem SPD-Politiker die Privilegien entziehen durfte.
Beschluss im Mai 2022
Der frühere Bundeskanzler klagt gegen einen Beschluss des Haushaltsausschusses. Darin wurde beschlossen, ihm einen Teil seiner Sonderrechte zu entziehen und seine Büros abzuwickeln. Der 79-Jährige verlangt, dass ihm wieder ein Altkanzler-Büro mit Mitarbeitern zur Verfügung gestellt wird. Aus seiner Sicht war die Entscheidung vom Mai 2022 rechtswidrig.
Entscheidung womöglich noch heute
Eine Entscheidung der zuständigen 2. Kammer ist noch am selben Tag möglich, wie ein Gerichtssprecher sagte. Der Altkanzler wird nach Angaben seiner Anwälte nicht selbst an der mündlichen Verhandlung teilnehmen. Der Vorgang ist bislang einmalig in der bundesdeutschen Geschichte - und von grundsätzlicher Bedeutung. Mit der Klage komme die gängige Staatspraxis auf den Prüfstand, so der Gerichtssprecher. Angesichts der grundsätzlichen Bedeutung ist davon auszugehen, dass der Fall letztlich nicht in erster Instanz entschieden wird.
Vorher Büro auf Lebenszeit
Seit mehreren Jahrzehnten ist es üblich, dass ehemalige Bundeskanzler und Bundespräsidenten nach dem Ende ihrer Amtszeit ein Büro erhalten. Dies soll der Erledigung von Aufgaben dienen, die sich aus dem früheren Amt ergeben. Die Büros wurden bislang auf Lebenszeit zur Verfügung gestellt und konnten über Jahrzehnte existieren.
Nur noch in Zusammenhang mit Amtsaufgaben
Im Frühjahr 2022 regelte die Koalition von SPD, Grüne und FDP jedoch die Alimentierung generell neu. Sie ist nun abhängig davon, ob die früheren Top-Politiker tatsächlich noch Aufgaben im Zusammenhang mit ihrem früheren Amt übernehmen, also etwa Schirmherrschaften haben und Reden halten.
Kritik wegen Nähe zu Russland
Schröder war von 1998 bis 2005 Kanzler und von 1999 bis 2004 Parteivorsitzender der SPD. Bevor ihm ein Teil der Sonderrechte entzogen worden war, hatte er wegen seiner Verbindungen zu Russland und dem russischen Präsidenten Wladimir Putin massiv in der Kritik gestanden - auch in der eigenen Partei. Mehrere seiner Mitarbeiter hatten nach dem russischen Angriff auf die Ukraine ihre Posten bereits aufgegeben. In dem vom Haushaltsausschuss beschlossenen Antrag waren Schröders Verbindungen zu russischen Konzernen oder Putin aber nicht genannt worden.
Beschluss sei rechtswidrig
Das von Schröder beauftragte Anwaltsbüro hatte nach Einreichung der Klage argumentiert, der Beschluss sei rechtswidrig. Es werde "behauptet, Herr Bundeskanzler a.D. Gerhard Schröder nehme die sog. "nachwirkenden Dienstpflichten" nicht mehr wahr". Dabei werde "aber nicht festgelegt, was "nachwirkende Dienstpflichten" überhaupt sind, wie ihre Wahr- bzw. Nichtwahrnehmung zu ermitteln ist und welches Procedere es im Übrigen dabei einzuhalten gilt", hieß es in der Erklärung weiter.
Freundschaft zu Putin
Schröder war nach seiner Abwahl als Regierungschef viele Jahre für russische Energiekonzerne tätig und gilt bis heute als enger Freund Putins. Wenige Wochen nach Kriegsbeginn und dann erneut im Juli 2022 hatte sich Schröder in Moskau mit Putin getroffen. Russland sei daran interessiert, den Krieg zu beenden, sagte er danach jeweils.