Ex-US-Präsident Trump schuldig - Geldstrafe wegen sexuellen Übergriffs
Der ehemalige US-Präsident Donald Trump muss wegen eines sexuellen Übergriffs eine Entschädigung in Millionenhöhe zahlen. Das entschied eine Geschworenenjury in New York. Der Vorwurf der Vergewaltigung wurde abgewiesen. Außerdem hielt die Jury es für erwiesen, dass Trump die Schriftstellerin E. Jean Carroll verleumdet hat.
Insgesamt muss Trump fünf Millionen US-Dollar (rund 4,56 Millionen Euro) an Entschädigung und Strafe zahlen. Die Jury - aus sechs Männern und drei Frauen bestehend - fällte ihr Urteil nach nicht einmal drei Stunden Beratung.
Vorwürfe strafrechtlich verjährt
Die US-Autorin Carroll hatte Trump in dem aktuellen Fall vorgeworfen, er habe sie Mitte der 1990er Jahre in einem New Yorker Nobelkaufhaus vergewaltigt. Der damals noch nicht als Politiker tätige Immobilienunternehmer hatte die Anschuldigung stets zurückgewiesen. Strafrechtlich sind die Vorwürfe verjährt, zivilrechtlich stand der heute 79-jährigen Carroll der Rechtsweg jedoch offen.
In Zivilverfahren Schuld eher wahrscheinlich
Bei zivilen Verfahren gilt in den USA für einen Schuldspruch eine niedrigere Schwelle als bei Strafprozessen: Ein solcher bedeutet im Zivilrecht, dass die Juroren eine Tat als eher wahrscheinlich denn als eher unwahrscheinlich ansehen. Bei Strafprozessen muss die Schuld hingegen zweifelsfrei erwiesen sein.
Trump: rechtliches Vorgehen politisch motiviert
Trump will 2024 erneut US-Präsident werden und bewirbt sich für die republikanische Nominierung - rechtliches Vorgehen gegen ihn in einer Reihe von Fällen stellt er als politisch motiviert dar. Anfang April war Trump als erster ehemaliger US-Präsident in einem anderen Verfahren strafrechtlich angeklagt worden.
Trumps Anwalt kündigt Berufung an
Der Anwalt von Ex-US-Präsident Donald Trump hat Berufung gegen die Entscheidung einer New Yorker Geschworenenjury im Zusammenhang mit einem sexuellen Übergriff angekündigt. "Er ist bereit, weiterzumachen. Er wird mit einer Berufung dagegen ankämpfen", sagte Anwalt Joseph Tacopina am Dienstag vor dem Gerichtsgebäude über seinen Mandanten. Er begrüße, dass die Zivilklage wegen Vergewaltigung abgewiesen wurde, so Tacopina weiter. Das Urteil sei aber inkonsistent - auch das Gericht sei voreingenommen gewesen.