Urteil gegen Frankfurter Oberstaatsanwalt - Anklage wegen Korruption
Urteil im Korruptionsprozess - 6 Jahre Haft für Frankfurter Staatsanwalt
Ein ehemaliger Oberstaatsanwalt aus Frankfurt muss für sechs Jahre in Haft. So lautet das Urteil gegen den früheren Leiter einer Ermittlungsstelle gegen Korruption im Gesundheitswesen. Er musste sich vor dem Landgericht Frankfurt wegen Korruption, Bestechlichkeit, Untreue und Steuerhinterziehung verantworten.
Äußerlich hat Alexander B. das Urteil gelassen aufgenommen, berichtet unser Reporter im Gerichtssaal. Konkret wurde er wegen Bestechlichkeit in 86 Fällen sowie Untreue in 54 Fällen und neun Fällen Steuerhinterziehung verurteilt.
Haftstrafe auch für Mitangeklagten
Mit ihm auf der Anklagebank saß ein Unternehmer, mit dem er eine Firma zur Vermittlung von Justiz-Sachverständigen gegründet hatte. Er muss laut Urteil für zwei Jahre und neun Monate in Haft.
Aufträge gegen Geld vergeben
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der damalige Oberstaatsanwalt heimlich an den Gewinnen dieses Unternehmens beteiligt gewesen war. Auch von einer zweiten Firma hatte er Geld für die Vergabe von Aufträgen erhalten.
Staatsanwaltschaft hatte längere Haft gefordert
Bestechlichkeit und Steuerhinterziehung hatte der ehemalige Top-Jurist im Januar gestanden, die Untreue nicht. Die Verteidigung plädierte deshalb auf maximal vier Jahre. Die Staatsanwaltschaft hatte sieben Jahre gefordert.
Angeklagter: Übernehme Verantwortung
In seinem Schlusswort hatte sich B. reumütig gezeigt: "Es tut mir leid. Ich bedauere die von mir begangenen Straftaten und übernehme die volle Verantwortung." Wie auch immer das Urteil ausfalle: "Dieses Stigma trage ich zu Recht".
Kontrollmechanismen fehlten
Der Landesrechnungshof hatte in einem Prüfbericht 2022 festgestellt, dass damals Kontrollmechanismen fehlten. "Dies hat ein Handeln, wie im Fall von Alexander B., über viele Jahre hinweg begünstigt." Inzwischen gilt bei der Vergabe von Gutachten das Vier-Augen-Prinzip.
Weitere Ermittlungen
Mit dem Urteil ist der Komplex nicht beendet: Gegen zwei ehemalige Kollegen - einen Oberstaatsanwalt und einen Staatsanwalt - wird weiter ermittelt. Das Land Hessen macht gegenüber Alexander B. zudem Regressansprüche "in einem höheren Millionenbetrag" geltend.
Land Hessen will Geld zurück
Und auch das Land Hessen hat Forderungen: Es mache gegenüber dem früheren Oberstaatsanwalt Alexander B. Schadenersatz geltend, sagte eine Sprecherin des hessischen Justizministeriums. Diese Bescheide sind aber noch nicht in Kraft getreten.
Justizminister Roman Poseck entschuldigt sich
„Der Fall ist und bleibt ein Tiefschlag für die hessische Justiz. Die Justiz ist auf Vertrauen angewiesen, und dieses erhält sie nur, wenn korruptionsfrei gearbeitet wird. Ich habe mich bereits unmittelbar nach meinem Amtsantritt im vergangenen Jahr auch persönlich für den Vertrauensverlust, der durch die Taten entstanden ist, entschuldigt. Diese Entschuldigung wiederhole ich anlässlich des heutigen Urteilsspruchs ausdrücklich. Wir müssen alles dafür tun, verlorenes Vertrauen zurückzugewinnen.
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