Urteil: Lebenslange Haft für Vater - Eigene Kinder in Hanau getötet
Eigene Kinder in Hanau getötet - Lebenslange Haft für Vater
Wegen Mordes an seinen beiden Kindern, ist ein Vater vom Hanauer Landgericht heute zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Außerdem hat das Gericht die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren ist damit nahezu ausgeschlossen.
Der Fall hat vor gut einem Jahr über Hanau hinaus die Menschen schockiert.
Mord an beiden Kindern
Der Mann hatte seine sieben Jahre alte Tochter erstochen - ihr elf Jahre alter Bruder war danach aus Todesangst vor dem Vater aus dem neunten Stock gesprungen und dann später im Krankenhaus gestorben. Laut Gericht wollte der Vater seine Kinder töten, um seine Ex-Frau zu bestrafen. Sie tar in dem Prozess als Nebenklägerin auf. Das Gericht schloss sich mit dem Urteil dem Antrag der Staatsanwaltschaft an.
Eigenen Kindern aufgelauert
Ermittlungen zufolge hatte der Mann am 11. Mai 2022 morgens darauf gewartet, dass seine Frau die Wohnung verließ und dann vor der Tür gelauert, bis die Kinder diese öffneten, um zur Schule zu gehen. In der Wohnung hatte er demnach seine Tochter auf ein Bett gedrückt und ihr vermutlich mit einem Messer zweimal tief in den Hals geschnitten.
Im Ausland geschnappt
Der Sohn wurde beim Sprung vom Balkon der Wohnung im neunten Stock eines Hochhauses schwer verletzt. Passantinnen und Passanten hatten das Kind gefunden, das kurz darauf im Krankenhaus starb. Der Vater floh und war wenige Tage später in einem Vorort von Paris gefasst worden.
Vater hatte gestanden
In seinem letzten Wort hatte der Mann vor einigen Tagen erklärt: "Ich bedauere den Tod meiner beiden Kinder." In einer früheren, von seinem Verteidiger verlesenen Erklärung hatte er eingeräumt, dass seine beiden Kinder wegen ihm zu Tode gekommen seien. "Meine Tat ist unentschuldbar", hatte der Angeklagte darin erklären lassen. Die Anwältin der Mutter - Friederike Vilmar - zeigte sich mit dem Urteil zufrieden.