Klage gegen hessisches Gesetz - Die Linke will Versammlungsrecht kippen
Die Linken-Opposition im Wiesbadener Landtag klagt wie angekündigt gegen das umstrittene neue Versammlungsrecht in Hessen.
Der Antrag auf Normenkontrolle werde in dieser oder Anfang nächster Woche beim Staatsgerichtshof des Landes in Wiesbaden eingereicht, teilte die Fraktion am Montag mit. Ziel sei es, "das Gesetz für nichtig erklären zu lassen". Mit einer Entscheidung nach einer mündlichen Verhandlung werde erst nach der hessischen Landtagswahl am 8. Oktober gerechnet.
Gesetz im März verabschiedet
Der Landtag hatte die Neuregelung im März mit den Stimmen von Schwarz-Grün verabschiedet. Demnach soll das Verbot oder die Auflösung einer Versammlung nur zulässig sein, wenn die öffentliche Sicherheit bei der Durchführung der Protestaktion unmittelbar gefährdet ist. Beschränkungen der Versammlung können aber zulässig sein, wenn die öffentliche Sicherheit oder Ordnung unmittelbar gefährdet ist. Das Gesetz schaffe Klarheit und sei praxisnah, sagte Innenminister Peter Beuth (CDU) im März. Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit werde maximal ermöglicht.
"Gesetz in weiten Teilen verfassungswidrig"
Der innenpolitische Sprecher der Linken-Fraktion, Torsten Felstehausen, betonte, selbst bei enger Auslegung des Grundgesetzartikels 8 zu Versammlungen seien weite Teile des Landesgesetzes verfassungswidrig. Als Beispiele hierfür nannte er die "weitreichenden Pflichten" der Versammlungsleitung zur Erhebung und Mitteilung persönlicher Daten sowie die "weitreichenden Möglichkeiten" der Anwesenheit von Polizisten, Bild- und Tonaufnahmen oder von Verbot und Auflösung. Ziel der Linken sei es, dass sich Bürger in Hessen "wieder frei und ohne Angst vor Überwachung und Repressionen versammeln können".