60-Milliarden-Euro-Loch - Haushalts-Sperre wird ausgeweitet
60 Milliarden Euro fehlen im Bundeshaushalt nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Als Reaktion darauf stoppt das Finanzministerium (BMF) jetzt zahlreiche mögliche Ausgaben, betroffen sind die Etats aller Ministerien. "Das BMF stoppt die Verpflichtungsermächtigungen in 2023, um Vorbelastungen für kommende Jahre zu vermeiden", hieß es am Montagabend aus Kreisen des Ministeriums.
Eine Verpflichtungsermächtigung gibt einer Verwaltung die Möglichkeit, bereits für künftige Jahre Zahlungsverpflichtungen einzugehen, etwa bei mehrjährigen Vorhaben.
Keine Zusagen für die kommenden Jahre
Aktuelle Ausgaben in diesem Jahr sind demnach nicht betroffen. Weiter hieß es, bestehende Verbindlichkeiten würden weiter eingehalten, es dürften nur keine neuen eingegangen werden. "In Ausnahmefällen können Verpflichtungsermächtigungen entsperrt werden."
SPD: Schuldenbremse aussetzen
Die Ampel-Koalition ringt weiter um den Umgang mit dem Urteil aus Karlsruhe. Die SPD bekräftigt ihre Forderungen nach einem Aussetzen der Schuldenbremse, um das 60-Milliarden-Euro-Finanzloch zu stopfen. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) ist zwar ebenfalls kein Verfechter der Schuldenbremse, sieht für Änderungen aber keine Mehrheiten.
60-Milliarden-Euro-Loch
Das Bundesverfassungsgericht hatte in der vergangenen Woche eine Umwidmung von Krediten von 60 Milliarden Euro im Haushalt 2021 für nichtig erklärt. Sie waren zur Bewältigung der Corona-Krise genehmigt worden, sollten aber für Klimaschutz und die Modernisierung der Wirtschaft eingesetzt werden. Nun stehen die Milliarden im sogenannten Klima- und Transformationsfonds nicht zur Verfügung.
Einige Vorhaben bereits auf Eis gelegt
Die Bundesregierung hatte daraufhin bereits vorübergehend bestimmte Vorhaben auf Eis gelegt, die aus dem Fonds finanziert werden sollten. Dabei ging es um Verpflichtungsermächtigungen für 2024 und die Folgejahre.