Mehrarbeit für Winzer: Neue EU-Verordnung für Wein-Etiketten
Mehrarbeit für Winzer - Neue EU-Verordnung für Weinflaschen
Das bedeutet Mehrarbeit für unsere Winzer im Rheingau und an der Bergstraße: Sie müssen künftig auf die Flaschen-Etiketten drucken, wie viele Kalorien und welche Nährstoffe in Wein und Sekt enthalten sind. Hintergrund ist eine neue EU-Verordnung.
Nährwerte und Zusatzstoffe müssen ab sofort auch auf Wein- und Sektflaschen zu finden sein - allerdings noch nicht sofort auf allen, wie es Winzer und Sekthersteller befürchtet hatten.
An den Etiketten wird noch getüftelt
Patrick Staub von der Bergsträßer Winzergenossenschaft sagt unserem Reporter, dass er kein Problem mit der neuen Verordnung habe. Allerdings tüftelten die Winzer aktuell noch, damit trotz der Zusatzangaben alle nötigen Infos weiter auch komplett auf das Etikett passen.
Es gibt eine Übergangsphase
In der EU-Verordnung gibt es eine Übergangsvorschrift. Danach können Weinerzeugnisse, die vor diesem Stichtag hergestellt wurden, noch unbegrenzt ohne die neuen Kennzeichnungen verkauft werden können, wie ein Sprecher des Bundeslandwirtschaftsministeriums in Berlin erläuterte. "Es kommt also nicht darauf an, ob die Produkte am 8. Dezember bereits etikettiert sind oder schon im Regal stehen", betonte der Sprecher. "Maßgeblich ist, ob die Erzeugnisse vor dem 8. Dezember 2023 bereits hergestellt waren."
Regelung gilt für den Jahrgang 2024
Weine gelten erst dann als "hergestellt", wenn sie nach der Gärung den erforderlichen Mindestalkoholgehalt erreicht und die erforderliche Säure haben. "Damit gilt das erst für den Jahrgang 2024", sagte Ernst Büscher vom Deutschen Weininstitut. "Eine Ausnahme wäre allerdings Eiswein, wenn es noch welchen gibt."
Neue Etiketten werden erst nach und nach kommen
"Schaumwein ist dann hergestellt, wenn er nach der zweiten Gärung den erforderlichen Druck erreicht hat", erläuterte der Ministeriumssprecher. Schaum- und Perlwein mit zugesetzter Kohlensäure gelten nach diesem Zusatz als hergestellt, ganz unabhängig vom Grundwein. Aufgrund der Definition des Herstellungszeitpunktes werden Sektgetränke ab dem 8. Dezember erst nach und nach mit dem vollständigen Zutaten- und Nährwertverzeichnis in den Handel gelangen, erläuterte eine Sprecherin des Verbands Deutscher Sektkellereien.
Was genau muss künftig auf den Etiketten überhaupt vermerkt werden? Die Zutaten sowie folgende Nährwerte:
- Brennwert
- Menge an Fett
- gesättigte Fettsäuren
- Kohlenhydrate
- Zucker
- Eiweiß und Salz
Die Angaben auf den Etiketten könnten aufgedruckt oder über einen QR-Code abrufbar sein, der dann auf entsprechende Dokumente oder Webseiten verweise, sagte der Ministeriumssprecher. "Allerdings enthält das Unionsrecht keine klaren Vorgaben, ob und in welcher Form im Falle der "off-label"-Variante der QR-Code oder Link auf dem Etikett zu beschriften ist."
Regelung für Etikett ist nicht eindeutig
Das Bundesministerium halte ein "i" für Informationen für ausreichend, die Europäische Kommission aber nicht. Vielmehr bedürfe es nach ihrer Auffassung "eines klareren Hinweises, wie beispielsweise "Zutaten" und "Nährwerte"." Und die in Deutschland für die Kontrolle zuständigen Länder folgten dieser Auslegung.