Vier Mitglieder im Landtag - Gericht: AfD-Jugend extremistisch
Die bundesweite Einstufung der Jugendorganisation der AfD als gesichert extremistische Bestrebung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) ist laut einem Gerichtsbeschluss rechtens. Auch im hessischen Landtag sitzen laut AfD-Landeschef Robert Lambrou und einem Parteisprecher vier Mitglieder der Jungen Alternative (JA).
Dies seien Gerhard Bärsch und Pascal Schleich aus dem Vogelsbergkreis sowie Jochen Roos und Maximilian Müger aus dem Kreis Offenbach.
Laut Lambrou "einfache Mitglieder"
"Alle vier sind einfache Mitglieder der JA. Keiner von ihnen ist im Landesvorstand", sagte Lambrou in Wiesbaden der Deutschen Presse-Agentur. Zuvor hatte der Hessische Rundfunk darüber berichtet.
Verbindungen zur Identitären Bewegung
Das Verwaltungsgericht Köln hatte entschieden, dass das BfV die Jugendorganisation der AfD als gesichert extremistische Bestrebung einstufen und beobachten darf. Begründet wurde dies unter anderem mit dem Umstand, dass die JA einen völkisch-abstammungsmäßigen Volksbegriff vertrete sowie durch ihre "Verbindungen zu als verfassungsfeindlich eingestuften Verbindungen, insbesondere der Identitären Bewegung". Der Beschluss ist nicht rechtskräftig (Az: 13 L 1124/23). AfD und JA können dagegen Beschwerde am nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht einlegen.
Kein Kommentar zum Gerichtsbeschluss
Die JA Hessen ist ein Beobachtungsobjekt des Hessischen Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV), wie aus dem Kapitel "Rechtsextremismus" im jüngsten Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2022 hervorgeht. AfD-Landeschef Lambrou sagte der dpa, er kommentiere den Kölner Gerichtsbeschluss nicht, weil dieser nicht rechtskräftig und eine Beschwerde möglich sei: "Das ist ein laufendes Verfahren." Die JA sei zwar rechtlich ein eigener Verein, aber "im praktischen Sinne ein fester Bestandteil der AfD", ergänzte Lambrou am Rande der hessischen Landtagssitzung.
JA will gegen Beschluss vorgehen
Die JA kündigte auf Bundesebene an, "juristische Schritte" gegen den Kölner Gerichtsbeschluss zu prüfen. Dieser komme nicht überraschend: "Der politische Zerstörungswille von ganz oben gegen die AfD und die ihr nahestehenden Vereine und Organisationen ist längst offensichtlich."