Wann man rechts überholen darf - Was ist im Stau verboten, was erlaubt?
Die Koffer sind verstaut, genügend Proviant eingepackt, gute Musik läuft im Hintergrund und dann – Stau. Das ist für viele Reisende die Realität, wenn es in den Urlaub geht. Doch was ist im Stau eigentlich erlaubt und was verboten?
Schon drei Stunden geht nichts vor und nichts zurück, die Autobahn ist voll gesperrt. Die Mittagssonne knallt ins Auto und die Kinder quengeln von der Rückbank. Da klingt es doch verlockend, mal auszusteigen und sich auf der Fahrbahn die Beine zu vertreten. Aber ist das eigentlich erlaubt? Oder darf ich vielleicht auf dem Standstreifen am Stau vorbei bis zur nächsten Ausfahrt fahren?
Die Experten vom ADAC geben Antwort auf diese und weitere Fragen zum richtigen Verhalten im Stau.
Aktuelle Staus, Unfälle, Baustellen und Sperrungen
Rettungsgasse bilden
Die Bildung einer Rettungsgasse zählt zu den wichtigsten Regeln: Bei stockendem Verkehr und Stau sind Autofahrer verpflichtet eine Rettungsgasse zu bilden, um Einsatzfahrzeugen ein schnelles Durchkommen zu ermöglichen.
Die Rettungsgasse wird immer zwischen der ganz linken und den übrigen Fahrspuren gebildet. Autofahrern, die sich nicht an die Vorschriften halten, drohen Bußgelder von 200 bis 320 Euro.
Rechts überholen ist manchmal erlaubt
Rechts überholen ist eigentlich nicht erlaubt. Wenn der Verkehr auf dem linken Fahrstreifen der Autobahn allerdings steht oder mit maximal 60 km/h fährt, ist es erlaubt rechts zu überholen. Bei stehendem Verkehr darf man rechts mit maximal 20 km/h vorbeifahren.
Bewegt sich der Verkehr links, darf man rechts mit einer Differenzgeschwindigkeit von höchstens 20 km/h überholen. Wenn also der Verkehr links mit 60 km/h fließt, dürfen Fahrzeuge auf der rechten Spur dann höchstens 80 km/h schnell fahren. Wer sich nicht daran hält, kann eine Geldbuße von 100 Euro sowie einen Punkt in Flensburg bekommen.
Aussteigen ist nicht erlaubt - auch nicht fürs Klo
Egal, ob man dringend aufs Klo muss oder es bei der unfassbaren Hitze im Auto kaum noch aushält: Die Straßenverkehrsordnung verbietet das Aussteigen auf der Autobahn, außer es muss eine Unfallstelle gesichert werden.
Jedoch drückt laut ADAC die Polizei bei längeren Staus oftmals ein Auge zu und ist nachsichtig. Doch auch dann gilt, dass man stets in der Nähe des Fahrzeugs bleiben muss und weitere Spaziergänge tabu sind.
Rückwärtsfahren verboten, außer Polizei erlaubt es
Rückwärtsfahren oder wenden ist auf der Autobahn immer verboten, außer, die Polizei fordert die Fahrer bei langen Vollsperrungen explizit dazu auf, um den Verkehr abzuleiten. Bei Aktionen auf eigene Faust drohen eine Geldstrafe bis zu 200 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot.
Seitenstreifen nur befahren, wenn es erlaubt ist
Der Seitenstreifen ist für Fahrzeuge mit einer Panne reserviert. Wer ihn bei Stau benutzt, um schneller zum nächsten Rastplatz oder der nächsten Autobahnausfahrt zu kommen, riskiert 75 Euro Strafe und einen Punkt.
Die Ausnahme: Wenn durch Verkehrszeichen die Nutzung des Standstreifens ausdrücklich erlaubt ist. Dann ist dieser wie ein normaler rechter Fahrstreifen zu gebrauchen.
Bei blockierter Spur gilt Reißverschlussverfahren
Sollte ein Fahrstreifen wegen eines Unfalls oder einer Baustelle blockiert sein, sind die Fahrer verpflichtet sich unmittelbar vor der Engstelle im Reißverschlussverfahren einzuordnen. Bei richtiger Ausführung kann so der Verkehr weiterlaufen, erklärt der ADAC.