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Flüssigkeitsregeln an Flughäfen werden wieder verschärft

Flüssigkeits-Regeln im Flieger - Wieder strengere Handgepäcks-Vorschriften

Ab dem 1. September: Neue Handgepäckregelungen für Flüssigkeiten an Flughäfen - maximal 100 ml pro Behälter in einem 1-Liter durchsichtigen Beutel (Archivbild).
© FFH

Ab dem 1. September: Neue Handgepäckregelungen für Flüssigkeiten an Flughäfen - maximal 100 ml pro Behälter in einem 1-Liter durchsichtigen Beutel (Archivbild).

Ab dem 1. September gelten an den Flughäfen wieder strengere Regeln für Flüssigkeiten im Handgepäck. Reisende dürfen Flüssigkeiten nur noch in Behältern bis zu 100 Millilitern mitnehmen.

Diese müssen in einer durchsichtigen Plastiktasche mit einem Maximum-Volumen von einem Liter verpackt sein. Darauf weisen sowohl die Bundespolizei als auch der Frankfurter Flughafenbetreiber Fraport hin.

Zweifel an neuen Gepäckscannern

Der Grund für die Verschärfung der Regeln sind Zweifel an der Zuverlässigkeit der neuen CT-Gepäckscanner. Diese Scanner erzeugen in Sekundenschnelle dreidimensionale Bilder des Gepäcks, was die bisherigen Flüssigkeitsregeln eigentlich überflüssig machen sollte. Trotz der Technologie hat die EU Sicherheitsbedenken, welche die Rückkehr zu den älteren Beschränkungen erforderlich machen.

Rückkehr zu alten Regelungen

Der bisherige Umgang mit Flüssigkeiten im Handgepäck war an bestimmten Kontrollstellen gelockert worden. Dort wurden CT-Scanner eingesetzt, sodass auch größere Flüssigkeitsflaschen erlaubt waren. Laut einem Sprecher der Bundespolizei in Frankfurt sind nun wieder die früheren Regeln gültig, bis die Sicherheitsbedenken geklärt sind.

Neue EU-Vorgaben und Ausnahmen

Die EU verlangt nun, dass größere Flaschen wieder aus dem Handgepäck entfernt werden. Kleinere Behälter bis 100 Milliliter müssen nicht mehr ausgepackt werden und dürfen im Handgepäck bleiben. Elektronische Geräte können ebenfalls im Koffer bleiben, wenn CT-Scanner eingesetzt werden. An Kontrollpunkten mit herkömmlichen Scannern müssen jedoch Elektronik und Flüssigkeitsbeutel ausgepackt werden. Medikamente und flüssige Babynahrung sind von den Verschärfungen ausgenommen.

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