AfD-Abgeordneter Brandner - Bundestag hebt Immunität auf
Der Bundestag hat die Immunität des AfD-Abgeordneten Stephan Brandner aufgehoben. Damit genehmigte das Parlament mit der Mehrheit aller übrigen Fraktionen die Durchführung eines Strafverfahrens gegen Brandner.
Die AfD-Fraktion habe sich enthalten, teilte der Bundestag mit. Zuerst hatte das Nachrichtenportal "t-online" darüber berichtet.
Offenbar Rechtsstreit mit Journalistin
Brandner sagte "t-online", er könne den genauen Grund für die Aufhebung seiner Immunität nicht nennen, sonst drohe ihm gegebenenfalls weiteres Ordnungsgeld. Hintergrund ist nach Informationen des Nachrichtenportals ein Rechtsstreit, den eine Journalistin mit Brandner wegen einer Äußerung ihr gegenüber führt.
Hohes Ordnungsgeld für Brandner?
Brandner entgegnet, er habe dabei lediglich von seinem "Recht auf Meinungsfreiheit" Gebrauch gemacht. Dem Bericht zufolge musste der Abgeordnete in dem Fall bereits ein hohes Ordnungsgeld zahlen, das ein Berliner Gericht verhängt hatte.
Über die Immunität
Ein Abgeordneter darf nur mit Genehmigung des Parlaments wegen einer strafbaren Handlung zur Verantwortung gezogen werden. Deswegen ist zuvor die Aufhebung der Immunität erforderlich.