Anschlag auf Synagoge geplant - Haftstrafen in Heilbronn
Frankfurter Synagoge als Ziel? - Haftstrafen für Anschlagspläne verhängt
Zwei junge Männer tauschen sich in Chats über mögliche Anschläge auf jüdische Einrichtungen aus. Auf der Anklagebank zeigen sie Reue. Nun hat das Gericht entschieden.
Weil sie einen Anschlag auf eine Synagoge oder eine andere jüdische Einrichtung geplant haben, sind zwei Männer in Heilbronn zu Haftstrafen verurteilt worden.
Sechs Jahre Haft
Ein 25 Jahre alter Deutscher muss wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat und Verabredung zum Mord insgesamt sechs Jahre in Haft. Sein zur Tatzeit 18 Jahre alter Komplize wurde wegen Beihilfe als Heranwachsender zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt. Es müsse klargemacht werden, dass auf ein solches Verhalten eine Haftstrafe folgt, sagte der Richter.
Angeklagte gestehen
Das Landgericht sah es als erwiesen an, dass sich die beiden im Frühjahr im Internet zu einem Anschlag auf eine Synagoge in Heidelberg oder Frankfurt verabredet haben. Beide Angeklagte hatten im Prozess umfassend gestanden und um Entschuldigung gebeten. Nach Einschätzung des Gerichts waren aber sowohl der 25-Jährige als auch sein 19-jähriger Mittäter fest entschlossen, möglichst viele willkürlich ausgewählte Personen in der Öffentlichkeit zu töten und danach den Märtyrertod zu sterben. Auslöser für die Pläne sei die Radikalisierung der Angeklagten gewesen.
Eltern erstatten Anzeige
Etwa ein Monat vor der Durchsuchung seiner Wohnung hatten bereits die Eltern des 25-Jährigen eine Anzeige bei der Polizei erstattet, in der sie von der Sorge berichteten, dass ihr Sohn sich dem Terror zugewandt haben könnte. Diese sei "keinen Moment zu früh" gekommen, sagte die Kammer. "Durch die Anzeige wurden möglicherweise Menschenleben gerettet."
Dritter Mann freigesprochen
Ein dritter, ebenfalls angeklagter 25-Jähriger wurde freigesprochen. Er soll laut Staatsanwaltschaft von den Plänen gewusst und den gleichaltrigen Tatverdächtigen zum Flughafen gebracht haben, als sich dieser zunächst in Syrien islamistischen Kämpfern anschließen wollte. Doch die Reise misslang. "Die Informationen, die wir haben, reichen der Kammer nicht aus", begründete der Richter die Entscheidung.
Männer zeigen laut Gericht Reue
Das Verhalten der Angeklagten in der Verhandlung habe sich positiv auf das Urteil ausgewirkt, sagte der Richter. "Die Geständnisse der beiden sind von Reue getragen." Trotzdem "sind sie schuldig, und dafür sind sie zu bestrafen." Es gehe um eine "schwere, schwere Tat".Der Fall wurde wegen des jüngsten Angeklagten vor der Jugendkammer des Landgerichts verhandelt. Dennoch musste das Gericht bei den zwei 25-jährigen Deutschen das Erwachsenenstrafrecht anwenden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Staatsanwaltschaft und Angeklagte können innerhalb von einer Woche Revision einlegen.