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Arzttermin-Frust: Arztpraxen immer schwerer erreichbar

Endlose Warteschleifen - Arztpraxen immer schwerer erreichbar

Termine beim Arzt
© Hannes P Albert/dpa

Viele Arztpraxen sind telefonisch nur noch schwer erreichbar. Termine soll man per App buchen. (Symbolbild)

Das Telefon nur stundenweise besetzt, ein Termin ausschließlich über die App, schneller dran gegen Geld - um einen Arzttermin zu bekommen, braucht man Geduld und Nerven.

Telefonisch erreichbar ist die Facharztpraxis nur noch eineinhalb Stunden am Morgen, auf der Homepage wird auf die Möglichkeit verwiesen, online Termine zu vereinbaren. Ähnliches Bild bei einer weiteren Facharztpraxis, hier ist telefonisch gar kein Durchkommen und buchbare Online-Termine sind rar gesät. Eine Hausarztpraxis mit ebenfalls stets besetztem Telefon reagiert am schnellsten auf E-Mails. Eine schwierige Situation vor allem für alle, die nicht online unterwegs sein können oder wollen.

Telefonisch kaum erreichbar

"Am Patientenschutztelefon häufen sich Rückmeldungen, dass Arztpraxen kaum noch telefonisch erreichbar sind. Entweder es ist besetzt oder der Betroffene landet in einer endlosen Warteschleife", teilt die Deutsche Stiftung Patientenschutz auf Anfrage mit. Auch werde berichtet, dass Termine überwiegend online angeboten und vergeben würden.

Problematische Situation für viele Ältere

Besonders für betagte Menschen sei der digitale Weg jedoch keine Option. Jeder fünfte Mensch im Alter über 65 habe keinen Zugang zu digitalen Angeboten. "Die telefonische Erreichbarkeit und das persönliche Gespräch bleiben für ältere und chronisch kranke Patienten unverzichtbar", erklärt die Stiftung.

Praxen zunehmend überlastet

Wie viele Praxen in Hessen Online-Terminbuchung anbieten, kann die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Hessen nicht sagen. Ihre Erreichbarkeit regelten die Praxen in Eigenregie. Viele von ihnen seien zunehmend überlastet, sie müssten mehr Patientinnen und Patienten versorgen, gleichzeitig gebe es Fachkräftemangel beim nicht ärztlichen Personal wie Medizinischen Fachangestellten (MFA). "Soll heißen: MFA werden anstatt am Telefon in der Versorgung der Patientinnen und Patienten gebraucht", erklärt ein Sprecher.

Abbau von zeitraubender Bürokratie gefordert

Zeitraubend sei zudem die Bürokratie, mit der die Praxen kämpften. "Hier ist die Politik dringend gefragt, den bürokratischen Aufwand in den Praxen deutlich herunterzufahren", fordert die KV. 

Auch die Deutsche Stiftung Patientenschutz hat Forderungen an die Politik: Die zukünftige Bundesregierung müsse für Transparenz beim Termin-Management sorgen. Alle zwei Jahre habe das Bundesgesundheitsministerium einen Bericht über die Vergabepraxis vorzulegen, erklärt der Sprecher.

Eine zeitnahe Terminvergabe dürfe auch nicht vom Versicherungsstatus abhängig sein. Kassenpatientinnen und Kassenpatienten kritisierten, dass sie gegenüber Privatversicherten benachteiligt würden. 

Schneller dran gegen Bezahlung

Immer wieder stoßen Nutzer in den Terminbuchungs-Apps auf "Selbstzahlertermine". Heißt konkret: Für gesetzlich Versicherte werden keine freien Termine angezeigt, aber wenn man dafür bezahlt, darf man kommen. 

In NRW hat die Verbraucherzentrale wegen eines solchen Angebots einen Augenarzt verklagt. 150 Euro sollte ein Kassenpatient bei ihm zahlen – oder mehrere Monate warten. Das Landgericht urteilte: Das ist nicht zulässig.

Entscheidender Teil der Begründung: Der Termin fand innerhalb der Sprechzeit statt, die für gesetzlich Versicherte vorgesehen ist. Vertragsärzte sind dazu verpflichtet, mindestens 25 Stunden pro Woche für Kassenpatienten zur Verfügung zu stehen. 

Dunkelfeld

Wie verbreitet solche Angebote in Hessen sind, kann die Kassenärztliche Vereinigung nicht sagen: "Inwieweit Selbstzahlerleistungen in den verschiedenen Praxen erbracht werden, ist gegenüber der KV nicht anzeigepflichtig und uns somit auch nicht bekannt."

"Diese zusätzlich angebotenen ärztlichen Leistungen werden üblicherweise als Privatleistungen deklariert. Die Patientinnen und Patienten gehen dabei einen Behandlungsvertrag mit den jeweiligen Praxen ein", erklärt der stellvertretende KV-Vorsitzende Armin Beck. "Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen können nicht als Selbstzahlerleistung in Rechnung gestellt werden."

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