Todesfahrer von Mannheim wollte sich von Polizei erschießen lassen
Amokfahrt von Mannheim - Todesfahrer wollte sich erschießen lassen
Nach der Todesfahrt von Mannheim gibt es nun weitere Details. Der Tatverdächtige wollte sich erschießen lassen. Auch zur mitgeführten Schreckschusswaffe gibt es neue Informationen.
Der Todesfahrer von Mannheim, der durch eine Fußgängerzone gerast sein und dabei zwei Menschen getötet haben soll, wollte sich nach Angaben der Staatsanwaltschaft von der Polizei erschießen lassen. Im Zuge seiner Festnahme nach der Tat vom vergangenen Montag habe er Polizisten aufgefordert, ihn zu erschießen, sagte eine Sprecherin der Anklagebehörde.
Tatverdächtiger hatte Schreckschusspistole
Ob er dies von vorneherein vorhatte oder den Entschluss erst fasste, als die Beamten ihn stellten, kommentierte sie nicht. Aufgrund der laufenden Ermittlungen würden dazu keine detaillierteren Angaben gemacht. Zuvor hatte der "Mannheimer Morgen" berichtet. Der bisherigen Erkenntnissen zufolge psychisch kranke Deutsche habe zudem keine Erlaubnis für die Schreckschusspistole gehabt, die er mit sich geführt habe, hieß es weiter. Mit der Waffe hatte er sich vor seiner Festnahme in den Mund geschossen.
2 Tote, 14 Verletzte
Dem 40-Jährigen wird Mord in zwei Fällen sowie versuchter Mord und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Er soll am Rosenmontag mit seinem Auto durch die Fußgängerzone gerast sein und absichtlich Menschen umgefahren haben. Eine 83 Jahre alte Frau und ein 54 Jahre alter Mann starben, 14 Menschen wurden teils schwer verletzt.
Menschen suchen Hilfe nach Todesfahrt
Nach der Todesfahrt von Mannheim am Rosenmontag haben sich 126 Menschen an verschiedene Hilfsangebote in Baden-Württemberg gewandt, etwa an die Notfallseelsorge. Es kämen laufend noch weitere Betroffene hinzu, teilte der Opferbeauftragte der baden-württembergischen Landesregierung mit. Die Notfallseelsorge baute nach der Todesfahrt in der Innenstadt eine Anlaufstelle auf.
Angebot wendet sich nicht nur an Hinterbliebene und Verletzte
Aktuell gehe es unter anderem um die psychische Stabilisierung von Betroffenen, hieß es in der Mitteilung des Opferbeauftragten. Möglicherweise könnten Beschwerden auftreten, wie Verwirrung, Desorientierung, Angst, Ärger, Schock und Erschöpfung. Das Angebot wendet sich nicht nur an Hinterbliebene von Getöteten oder an körperlich Verletzte, sondern auch an Personen, die das Geschehen miterleben mussten oder sonst dadurch psychisch belastet sind.