Neues Onlineportal für Fluggäste vereinfacht Entschädigungs-Klagen
Flug ausgefallen oder verspätet - Klage direkt online einreichen
Das Bundesjustizministerium führt ein neues Onlineportal ein, mit denen Flugpassagiere direkt Klagen einreichen können. Mit wenigen Klicks können Reisende prüfen, ob sie Anspruch auf Entschädigung haben. Dies gilt für verspätete, verpasste oder ausgefallene Flüge. Das neue System wird derzeit an sieben deutschen Gerichten getestet – unter anderem in Frankfurt am Main.
Bürgerkonto als Voraussetzung
Um eine digitale Klage über das neue Portal einzureichen, benötigen Nutzer ein Bürgerkonto "Mein Justizpostfach". Dies erfordert einen Online-Ausweis sowie eine Bund-ID. Das ermöglicht eine sichere Übermittlung der Dokumente an die zuständigen Gerichte. Der neue Prozess verspricht einfachere und schnellere Abwicklungen von Fluggast-Klagen. Das Justizministerium testet diesen Ablauf, um die digitale Kommunikation zwischen Bürgern und Justiz zu verbessern.
Über 130.000 Klagen in einem Jahr
Im Jahr 2024 wurden an Gerichten über 131.000 Fluggast-Klagen eingereicht. Dies ist ein Anstieg von etwa 6.000 im Vergleich zum Vorjahr. Die meisten Klagen betreffen Entschädigungen für verspätete oder ausgefallene Flüge. In einigen Fällen geht es auch um Reiseverträge. Ähnliche Dienstleistungen bieten auch verschiedene private Anbieter an. Diese übernehmen die Forderungen von Passagieren und erhalten im Erfolgsfall eine Provision.
Entscheidungen selbst in die Hand nehmen
Nutzer des neuen Portals müssen Entschädigungssummen nicht teilen, müssen aber im Falle eines Misserfolges möglicherweise die Gerichtskosten und Anwaltsgebühren der Gegenseite bezahlen. Das Justizministerium hat Fluggastrechte als ersten Testfall gewählt. Sie treten häufig auf und ähneln sich in der Struktur. Das Ministerium plant, bei positiven Erfahrungen das Online-Angebot auszuweiten. Ziel ist ein moderner Rechtsstaat, in dem Ansprüche einfach und digital geltend gemacht werden können. Der geschäftsführende Bundesjustizminister Volker Wissing betont die Bedeutung der digitalen Durchführung von Rechtsverfahren.