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Abgaswert-Manipulation: Bewährungsstrafe für Ex-Audi-Chef Stadler

Abgaswert-Manipulation - Bewährungsstrafe für Ex-Audi-Chef Stadler

Rupert Stadler, ehemaliger Vorstandsvorsitzender des deutschen Automobilherstellers Audi, nimmt an seinem Prozess vor dem Landgericht teil (Archivbild).
© dpa

Rupert Stadler, ehemaliger Vorstandsvorsitzender des deutschen Automobilherstellers Audi, nimmt an seinem Prozess vor dem Landgericht teil (Archivbild).

Das Landgericht München hat den ehemaligen Audi-Chef Rupert Stadler zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Die Wirtschaftsstrafkammer sprach ihn des Betrugs schuldig, weil er den Verkauf von Dieselautos mit manipulierten Abgaswerten zu spät gestoppt hatte.

Mit einem "Ja" bestätigte er bereits früher im Prozess vor dem Landgericht München eine von seiner Verteidigerin verlesene Erklärung. Darin hatte Stadler Fehlverhalten eingeräumt. Er hätte die Möglichkeit gehabt, einzugreifen, dies aber unterlassen. Dies bedauere er sehr. Er sehe, "dass es ein Mehr an Sorgfalt" gebraucht hätte.

Zwei weitere Urteile

Auch die beiden Mitangeklagten - der frühere Chef der Motorentwicklung und spätere Porsche-Vorstand Wolfgang Hatz sowie der Ingenieur P. - erhielten Bewährungsstrafen wegen Betrugs. Es sind die ersten strafrechtlichen Urteile in Deutschland im 2015 aufgedeckten Diesel-Skandal, der die ganze Branche erschüttert und Milliardenschäden verursacht hat.

Alle drei Verurteilten geständig

Hatz und der Ingenieur P. hatten gestanden, für die Manipulation von Dieselmotoren gesorgt zu haben. Damit hielten sie Abgaswerte auf dem Teststand ein, drosselten die Abgasreinigung aber auf der Straße. Stadler hat gestanden, den Verkauf manipulierter Autos zu spät gestoppt zu haben.

Staatsanwaltschaft hatte keine Bewährung für Hatz gefordert

Die Bewährungsstrafen sind an die Zahlung hoher Geldauflagen geknüpft. Die Staatsanwaltschaft hatte den Bewährungsstrafen für Stadler und P. im Rahmen einer Verständigung im Prozess bereits zugestimmt, im Fall von Hatz aber eine Gefängnisstrafe ohne Bewährung gefordert. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

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