Postgesetz-Reform - Längere Wartezeiten bei Briefen möglich
Die Reform des veralteten Postgesetzes ist beschlossene Sache. Nachdem der Bundestag im Juni zugestimmt hatte, votierte nun auch der Bundesrat für die erste umfassende Novelle seit 1997.
Das Gesetz berücksichtigt die veränderte Nachfrage nach Briefen im Digitalzeitalter, in dem E-Mails und Chats vorherrschen.
Weniger Zeitdruck für die Deutsche Post
Das neue Gesetz gibt der Deutschen Post weniger Zeitdruck bei der Briefbeförderung. Bislang mussten 80 Prozent der eingeworfenen Sendungen am nächsten Werktag zugestellt sein. Diese Vorgabe entfällt. Stattdessen müssen bis zum dritten Werktag nach Einwurf 95 Prozent der Briefe angekommen sein, am vierten Werktag 99 Prozent. Für Verbraucher bedeutet dies längere Wartezeiten ab 2025. Der Bonner Konzern kann dadurch Kosten senken und hat bereits seine Nachtflüge eingestellt.
Automaten statt Postfilialen
Das neue Gesetz erlaubt die Aufstellung von Automaten anstelle von Postfilialen. Diese Option besteht jedoch nur, wo die Post keinen Einzelhändler für einen Schalter findet. Besonders in Dörfern ohne Supermarkt oder Kiosk könnte dies relevant sein. Kommunalvertreter und die Bundesnetzagentur haben hierbei Entscheidungsgewalt.
Kennzeichnungspflicht für schwere Pakete
Neu eingeführt wird eine Kennzeichnungspflicht für Pakete ab 10 Kilogramm. Dies soll Zusteller vor Rückenschäden schützen.
Regelung zu Subunternehmern
Ein ursprünglich vom Bundesrat gefordertes Verbot von Subunternehmern in der Paketbranche entfällt. Stattdessen gelten strengere Kontrollpflichten. Die Gewerkschaft Verdi und einige Politiker sehen die Arbeitsbedingungen bei Subunternehmen kritisch. Der Zoll findet bei Razzien immer wieder Fälle von Schwarzarbeit und anderen Verstößen.
Inkrafttreten der Reform im Jahr 2025
Das reformierte Postgesetz tritt in seinen wesentlichen Teilen im Januar 2025 in Kraft.