Verbraucherschützer: Alkohol in Lebensmitteln klarer kennzeichnen
Versteckter Alkohol - Mehr Infos auf Lebensmitteln gefordert
Die Verbraucherzentralen plädieren für klarere Hinweise auf geringe Alkoholmengen in Lebensmitteln. Stephanie Wetzel, Koordinatorin des Projekts Lebensmittelklarheit im Bundesverband, äußerte sich dazu. Sie erklärte gegenüber der Deutschen Presse-Agentur, dass Verbraucher oft den Alkohol in der Zutatenliste übersehen.
Besonders Kinder und Menschen, die bewusst auf Alkohol verzichten, können dadurch ungewollt Alkohol konsumieren.
Kennzeichnung auch bei unverpackten Produkten
Wetzel fordert, dass alkoholhaltige Lebensmittel auffälliger gekennzeichnet werden. Dieser Hinweis solle auch für unverpackte Lebensmittel und Speisen in Restaurants gelten. Diese tragen oft keine Zutatenlisten. Häufig findet sich "versteckter" Alkohol in Süßigkeiten, Desserts und Fertiggerichten. Auch Salatdressings, Feinkostsalate und Konfitüren sind betroffen.
Regelung auf EU-Ebene erforderlich
Das Bundesernährungsministerium hat sich ebenfalls zu dem Thema geäußert. Auf Anfrage erklärte das Ministerium, dass die Kennzeichnung von Alkohol auf EU-Ebene geregelt ist. Momentan gibt es keine verpflichtenden Warnhinweise. Das Initiativrecht für Änderungen liegt bei der EU-Kommission. Das Ministerium befürwortet jedoch eine EU-weite Regelung zur Verhinderung missbräuchlichen Alkoholkonsums. Sobald Vorschläge vorliegen, will das Ministerium sich in die Beratungen einbringen.