Bundestag streicht Paragraf 219a - Werbeverbot für Abtreibung
Kein Werbeverbot für Abtreibung - Bundestag streicht Paragraf 219a
Der Bundestag hat die Aufhebung des umstrittenen Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche beschlossen. Unter anderem die Gießener Ärztin Kristina Hänel hatte lange dafür gekämpft.
Sie ist die wohl bekannteste Gegnerin von Paragrafen 219a: Kristina Hänel saß zur Beratung im Plenum auf der Besuchertribüne. Der Paragrafen 219a war hoch umstritten. Er hat bisher das sogenannte Werbeverbot für Abtreibung geregelt.
Hänel: "Schritt zur Informationsfreiheit"
Hänel wertete die Entscheidung zur Abschaffung des Werbeverbots für Abtreibungen als "wichtigen Schritt zur Informationsfreiheit" für betroffene Frauen. "Ich freue mich, dass der unsägliche Paragraf, der viel Unheil angerichtet hat, damit der Geschichte angehören wird", erklärte Hänel mit Blick auf den Gesetzesparagrafen 219a.
Informationen konnten nicht straffrei angeboten werden
Die Ampel-Koalition stimmte in der Bundestagsabstimmung für die Streichung aus dem Gesetzbuch, weil damit bislang Ärztinnen und Ärzte wie Hänel keine ausführlichen Informationen über Schwangerschaftsabbrüche öffentlich anbieten können, ohne Strafverfolgung befürchten zu müssen. Nur AfD und Union waren gegen die Abschaffung von Paragraf 219a.
Gießener Ärztin 2017 zu Geldstrafe verurteilt
Hänel selbst war erstmals im November 2017 vom Amtsgericht Gießen zu einer Geldstrafe verurteilt worden, weil sie auf ihrer Webseite laut Gericht Informationen zur Abtreibungsmethodik bereitgestellt hatte.
Urteil gegen Ärzte könnte aufgehoben werden
Neben der Streichung von 219a sieht der Bundestagsbeschluss vor, dass Urteile gegen Ärztinnen und Ärzte, die seit 3. Oktober 1990 auf Basis des Paragrafen ergangen sind, aufgehoben werden. Das betrifft auch das Urteil gegen die Gießener Allgemeinmedizinerin Hänel. Sie saß zusammen mit anderen Ärztinnen und Ärzten im Bundestag auf der Besuchertribüne.
Buschmann: Paragraf war nicht mehr zeitgemäß
Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann sprach in der Abstimmung von einem "aus der Zeit gefallenen" Paragrafen. "Es ist höchste Zeit", dass das Werbeverbot abgeschafft wird, sagte er in seiner Rede im Bundestag.
Terre des Femmes: "Längst überfälliger Schritt"
Die Menschenrechtsorganisation Terre des Femmes bezeichnete die geplante Abschaffung des Paragrafen als "längst überfälligen Schritt". Der Gesetzgeber stelle sich damit "endlich klar auf die Seite der Selbstbestimmung von Frauen sowie auf die Seite von fachlichen Informationen statt unsachlichen Meinungen."
Gesetz muss noch durch den Bundesrat
Das Gesetz muss formal noch den Bundesrat passieren, er kann aber ohne die Zustimmung der Länderkammer in Kraft treten.