Briefwähler benachteiligt? Urteil zur Marburger OB-Wahl erwartet
Briefwähler benachteiligt? - Urteil zur Marburger OB-Wahl erwartet
Ist die Marburger Oberbürgermeisterwahl möglicherweise gar nicht gültig? Das entscheidet heute Vormittag das Verwaltungsgericht Gießen. Es geht unter anderem um 188 möglicherweise wahlentscheidende Briefwahl-Stimmen, die erst nach der Wahl bei der Stadt Marburg eingingen.
Die Verspätung ist laut Kläger Versäumnissen der Stadt geschuldet. Oberbürgermeister Thomas Spies gewann die Stichwahl vor der Grünen-Kandidatin Nadine Bernshausen mit nur 95 Stimmen Vorsprung. Spies bekam 50,2 Prozent der abgegebenen Stimmen, Nadine Bernshausen kam auf 49,8 Prozent.
Stichwahl-Termin hätte später liegen müssen
Dass die 188 Wählerstimmen so spät bei der Stadt eingegangen seien, liege an Versäumnissen der Stadt Marburg, argumentieren die Kläger: Zwei Anwälte und Bürger der Stadt Marburg. Ein erheblicher Teil der Briefwahlunterlagen für die Stichwahl (28.3.) sei zu spät (Freitag 19.3.) abgeschickt worden. Das Kommunalwahlgesetz verlange, Briefwahlunterlagen so rechtzeitig zuzustellen, dass der Wähler seine Pflicht, den Wahlbrief so rechtzeitig zu übersenden erfüllen könne. Rechtzeitig bedeutet in diesem Fall, dass der Wahlbrief spätestens am Wahltag um 18 Uhr eingeht.
Stadt unterschätzte pandemiebedingtes Interesse an Briefwahl
Die Stadt habe aber wissen können, dass pandemiebedingt das Interesse an der Briefwahl besonders groß sei und einen Wahltermin entsprechenden festlegen müssen. Auch habe auf diesen Unterlagen der Hinweise gefehlt, die Wahlbriefe nach Dienstag 24.3., direkt zur Stadt zu bringen und nicht mehr per Post zu schicken.
Oberbürgermeister soll gegen Neutralitätspflicht verstoßen haben
Weitere 4.000 beantragte und versandte Briefwahlunterlagen seien gar nicht zurückgesandt worden. Die Kläger gehen davon aus, dass diese die Empfänger gar nicht rechtzeitig erreicht hätten. Ein weiterer Vorwurf gegen die Gültigkeit der Wahl: Der wiedergewählte Oberbürgermeister Thomas Spies habe gegen seine Neutralitätspflicht verstoßen und in unzulässiger Weise Wahlkampf betrieben. Dieser Vorwurf bezieht sich auf die städtische Veranstaltung "Let´s Thommy", bei der Thomas Spies online mit Jugendlichen spielte, ebenso wie auf eine Postwurfsendung der Marburger Stadtwerke zur Namensgebung für den ersten Marburger Elektrobus.
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