Verkehrsversuch Gießen - Anlagenring jetzt Einbahnstraße
Verkehrsversuch in Gießen - Anlagenring jetzt Einbahnstraße
Der komplette Gießener Anlagenring ist vorerst nur als Einbahnstraße befahrbar - und das gegen den Uhrzeigersinn. Das teilt die Stadt mit. Seit gestern Früh (21. August) sind auch die inneren Fahrspuren vom Berliner Platz bis zum Elefantenklo gesperrt.
Mitte September soll nach den letzten Umbaumaßnahmen dann der Verkehrsversuch offiziell starten. Vorher steht aber noch ein letztes Urteil des Verwaltungsgerichtshofes in Kassel über den Verkehrsversuch an. Wann das Urteil fällt, steht noch nicht fest, teilte der VGH auf FFH-Anfrage mit.
Ampelanlage am Berliner Platz zunächst provisorisch
In der letzten Umbauphase kommt es zu weiteren Baustellen, am Berliner Platz wird es vorübergehend ein provisorische Ampel geben, teilt die Stadt mit. Der Gießener Verkehrsdezernent Alex Wright (Grüne) will mit dem Verkehrsversuch die Sicherheit von Radfahrern erhöhen und Autofahrer motivieren, gerade bei kurzen Wegen, das Auto öfter stehen zu lassen.
Klage gegen den Verkehrsversuch liegt noch vor Verwaltungsgerichtshof
Der Verkehrsversuch in Gießen steht unterdessen weiter auf der Kippe, das rechtliche Tauziehen ist noch nicht vorbei. Denn noch muss der Verwaltungsgerichtshofes in Kassel (VGH) im Eilverfahren über die Rechtswidrigkeit entscheiden
Bis dahin laufen die Umbaumaßnahmen weiter, hatte die Stadt entschieden. Sie plant aber gleichzeitig einen möglichen Rückbau des Versuches, um auch für ein aus Sicht der Stadt ungünstiges Urteil gewappnet zu sein.
Hier finden Sie mehr Infos über den Gießener Verkehrsversuch
Stadt Gießen will einfache Gefahrenlage für Radfahrer nachweisen
Im Juli hatte das Gießener Verwaltungsgericht einer Klage von Anwohnern stattgegeben und den Verkehrsversuch als rechtswidrig eingestuft, wie FFH berichtete. Die Stadt Gießen reichte dagegen Beschwerde ein und will nun nachweisen, dass für Radfahrer eine Gefährdungssituation auf dem Anlagenring besteht. Hierfür hat sich die Stadt mit Fachanwälten aus dem Verkehrsrecht verstärkt. In dieser Woche hat die Stadt nun die Begründung ihrer Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof vorgelegt, wie der VGH auf FFH-Anfrage bestätigt. Nach Auskunft des zuständigen Senates sei derzeit nicht absehbar, ob noch im August über die Beschwerde entschieden werden werde.
VGH-Entscheidung von Dringlichkeit und Komplexität abhängig
Eine VGH-Sprecherin erklärte weiter, möglicherweise werde nun der Gegenseite erneut Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt. Wie schnell das Eilverfahren dann entschieden werde, hänge von mehreren Faktoren ab: Dringlichkeit, Umfang des Verfahrens, Komplexität des Sachverhaltes.
Stadt übersah Anforderung der Straßenverkehrsordnung
Geklagt hatten zwei Anwohner der Innenstadt, gegen einzelne Maßnahmen, wie eine Einbahnstraßenregelung oder eine Pollerung. Daraufhin bewertete das Verwaltungsgericht den ganzen Verkehrsversuch als rechtswidrig, da eine in der Straßenverkehrsordnung notwendige Feststellung einer Gefahrensituation für Radfahrer fehle. Die sei aber zwingend notwendig, um überhaupt den weitgehenden Verkehrsversuch zu begründen.
Letztes Viertel des Anlagenrings wird noch im August gesperrt
Unterdessen laufen die Vorbereitungen für den Start des Verkehrsversuches weiter. Derzeit sind die beiden inneren Spuren des Anlagenringes bereits zu Dreiviertel gesperrt, noch im August soll das letzte Stück zwischen Berliner Platz und Elefanten-Klo gesperrt werden. Dann wird der innere Ringe ummarkiert und weiter vorbereitet, damit er für Radfahrer und Busse freigegeben werden kann. Das soll mit dem offiziellen Start des Verkehrsversuches Ende September/Anfang Oktober geschehen.
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