Erste Anklagen und Haftbefehle: 457 Verfahren nach Eritrea-Festival
Erste Anklagen und Haftbefehle - 457 Verfahren nach Eritrea-Festival
Nach den Gewaltexzessen von Demonstranten gegen das Eritrea-Festival vergangenen Sommer kommt auf die Gießener Justizbehörden eine Flut von Verfahren zu, nachdem die Polizei ihre Ermittlungen weitgehend abgeschlossen hat.
Die ersten Haftbefehle, Strafbefehle und Anklagen seien bereits auf dem Weg, sagt Oberstaatsanwalt Thomas Hauburger auf FFH-Anfrage. Es gehe um Delikte wie gefährliche Körperverletzungen, tätliche Angriffe auf Vollstreckungsbeamte oder auch schweren Landfriedensbruch.
Stuttgarter Amtsgericht verhängt mehrjährige Gefängnisstrafe
Erst kürzlich hatte es in Stuttgart ein erstes Urteil gegeben gegen einen 29-jährigen Mann aus Eritrea. Er muss für knapp vier Jahre ins Gefängnis, weil er bei Protesten gegen ein Eritrea-Festival in Stuttgart massiv Polizisten angegriffen hatte. Die Stuttgarter Amtsrichterin wollte mit dem hohen Urteil auch ein Zeichen setzen: Konflikte ausländischer Gruppen dürften nicht auf dem Rücken der Polizei ausgetragen werden.
Polizei setzte auch KI zur Aufklärung ein
In Gießen hatte die Polizei erst kürzlich ihre umfangreichen Ermittlungsarbeiten nach den Krawallen gegen ein regimefreundliches eritreisches Kulturfestival weitgehend abgeschlossen. Bei den Krawallen waren unter anderem 26 Polizisten und Polizistinnen zum Teil schwer verletzt worden. Die Polizei übergab den Justizbehörden nun 457 Ermittlungsverfahren mit 679 Tatverdächtigen.
Zahl der Verfahren stieg immer weiter
Noch im Herbst waren die Ermittler von rund 180 Ermittlungs-Verfahren nach den Krawallen ausgegangen. Doch dann kamen auch KI und sogenannte Recognizer zum Einsatz, also Menschen, die besonders gut darin sind, Gesichter auf Videoaufnahmen wiedererkennen. So scannten die Fahnder akribisch Berge von Videomaterial nach den gewaltttigen Ausschreitungen. Diese Ermittlungen seien nun weitgehend abgeschlossen, so der mittelhessische Polizeipräsident Thorsten Krückemeyer bei der Vorstellung der Polizeistatistik vergangenen Freitag.
Kein zusätzliches Personal für Gießener Justiz
Doch die vielen Ermittlungsverfahren bedeuten in Folge auch einen Berg von Arbeit für die Justizbehörden - vom Behördenleiter, über die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte bis zu den Rechtspflegern, so Oberstaatsanwalt Thomas Hauburger. Zusätzliches Personal gebe es für diese Arbeit aber nicht bei den Gießener Justizbehörden.
Wann mit den ersten Gerichtsverfahren nach den Ausschreitungen in Gießen im Sommer 2023 zu rechnen ist, steht noch nicht fest.