Hessens Cannabis-Bußgeldkatalog: Das kostet Kiffen bei Schulen
Hessens Cannabis-Bußgeldkatalog - Das kostet Kiffen in der Nähe von Schulen
Kiffen erlaubt, aber woher die Droge nehmen? Im nächsten Monat dürfen auch Anbauvereinigungen loslegen und Pflanzen aufziehen. Jetzt hat Hessens Innenminister Roman Poseck mitgeteilt, wie das genau ablaufen soll. Außerdem gibt es jetzt einen Bußgeldkatalog. Der regelt etwa, was Kiffen in der Nähe von Schulen kostet.
500 Euro werden dann fällig, hat Poseck mitgeteilt. Wer künftig in Hessen direkt neben Kindern kifft, kann aber sogar mit einem Bußgeld von 1.000 Euro belangt werden. Poseck sprach in Wiesbaden von einer "restriktiven" Umsetzung des umstrittenen neuen Bundesgesetzes für volljährige Kiffer: "Das heißt, dass wir die Grenzen, die das Gesetz selbst setzt, ernst nehmen und eingeräumte Spielräume zu Begrenzungen sinnvoll nutzen."
Clubs müssen Alter kontrollieren
Die Anbauvereinigungen - sogenannte Cannabis Social Clubs (CSC) - müssen demnach bei jeder Weitergabe von Cannabis Alter und Mitgliedschaft strikt kontrollieren - mit einem Blick auf einen Personalausweis oder Reisepass sowie auf einen Mitgliedsausweis. Ein Verstoß dagegen kann 750 Euro Bußgeld kosten.
Hessens Bußgeldkatalog zum Cannabis Gesetz
Der hessische Bußgeldkatalog umfasst laut Innenministerium 41 Bußgeldtatbestände. Das Land möchte so laut Innenministerium eine einheitliche Handhabung ermöglichen und die rechtlichen Grenzen des Gesetzes wirkungsvoll durchsetzen. Diese sollen vor allem dem Jugend- und Gesundheitsschutz dienen, heißt es. Unter anderem sieht der Bußgeldkatalog vor:
Verstoß | Bußgeld |
---|---|
Konsum in unmittelbarer Nähe von unter 18-Jährigen | 1.000 Euro |
Konsum in der Nähe von Schulen und in deren Sichtweite | 500 Euro |
Zu viele Mitglieder in einem Cannabis Club oder eine Person ist in mehreren Clubs Mitglied | 300 Euro |
Alter und Mitgliedschaft bei Cannabis-Abgabe in Anbauvereinigung nicht kontrolliert | 750 Euro |
Wie viele Cannabis Clubs darf es in Hessen geben?
Es darf in Hessen maximal 1.059 Anbauvereinigungen geben. Das hat das Innenministerium anhand einer Regelung berechnet. Demnach darf es maximal eine Anbauvereinigung auf 6.000 Einwohnerinnen und Einwohner geben.
Auch in kleineren Städten darf es Cannabis Clubs geben
Dabei werden die Kreise oder die kreisfreien Städte als Maßstab genommen, sodass es auch in Kommunen mit weniger als 6.000 Einwohnerinnen und Einwohnern Cannabis Clubs geben kann.
Wie groß dürfen Cannabis Clubs sein?
Bei der Größe der Cannabis Clubs hat sich Hessen an den Vorschlägen vom Bund orientiert. Demnach darf eine Anbauvereinigung höchstens 500 Mitglieder haben. Und jede Person darf nur Mitglied in einer Anbauvereinigung sein.
Cannabis Social Clubs unterliegen Regeln
Bereits vorher stand fest: An die Mitglieder dürfen maximal 25 Gramm täglich und bis zu 50 Gramm monatlich abgegeben werden. Für junge Erwachsene im Alter von 18 bis 21 Jahren liegt die monatliche Grenze bei 30 Gramm, wobei der THC-Gehalt nicht über zehn Prozent liegen darf. Außerdem müssen die Vereinigungen mindestens 200 Meter von Schulen, Spielplätzen und anderen Einrichtungen für Kinder und Jugendliche entfernt sein.
Kommunen kontrollieren
Das Regierungspräsidium Darmstadt ist als zentrale Genehmigungsbehörde für alle Anbauvereinigungen zuständig. Ob sich die Vereinigungen an alle Regeln halten, sollen die Kreisordnungsbehörden kontrollieren, denn sie haben die Ortskenntnisse, argumentiert das Innenministerium.
Antrag stellen wird möglich
Anbauvereinigungen beziehungsweise Cannabis Social Clubs können ab dem ersten Juli 2024 einen Antrag stellen. Wann die erste Anbauvereinigung tatsächlich an den Start gehen kann, hängt dann von den behördlichen Genehmigungen der Vereine ab. Bereits seit dem ersten April dürfen Erwachsene privat begrenzte Mengen an Cannabis besitzen und anbauen.
Beispiel: Cannabis Social Clubs Gießen und Marburg
Ein Verein, der über 180 lokale Anbauvereinigungen in Deutschland betreuen wird, ist Mariana Cannabis. Wir haben mit André Reiche gesprochen. Er ist für die Standorte in Gießen und Marburg zuständig und konsumiert persönlich aus medizinischen Gründen.
Der Verein möchte nach eigenen Angaben direkt Anfang Juli einen Antrag zur Zulassung der Anbauvereinigungen bei den zuständigen Behörden stellen. Selbst bei einer zeitnahen Freigabe, werde es aber noch etwa bis Januar oder Februar 2025 dauern, bis zum ersten Mal Cannabis ausgegeben werden kann.
Vorbereitungen laufen bereits
Die lokale Gruppe in Marburg hat bereits über 281 Mitglieder. In Gießen sind bereits 155 Menschen Teil des CSC. Während einige aus medizinischen Gründen Interesse an Cannabis haben, wollen andere ausschließlich in ihrer Freizeit konsumieren. Die Vereinsmitglieder stehen derzeit vor zahlreichen organisatorischen Herausforderungen: Konzepte erarbeiten, Präventionsarbeit, Vorstandswahlen.
Nächste Schritte
Als nächstes müssen für die Standorte in Marburg und Gießen geeignete Anbauorte gefunden werden. "Ein Gewächshaus eher weniger, weil die Pflanzen auch Dunkelphasen brauchen", sagte Reiche unserem Reporter. Ideal seien Industriehallen mit einer Größe von 500qm pro CSC. Dort sollen dann Bewässerungs-, Licht- und Belüftungssysteme eingebaut werden.
Anbau durch Minijobber und Ehrenamtliche
Die Betreuung wird durch Minijobber und Ehrenamtliche erfolgen. Dazu gehört das Einpflanzen, Pflegen, Ernten und Trocknen der Pflanzen. Allein dieser Prozess dauere drei bis vier Monate. Für die Ausgabe müssen sich die Mitglieder verifizieren und dadurch nachweisen, dass sie nicht mehr als die gesetzlich vorgegebene, maximale Menge pro Monat erhalten. Ob die Ausgabe an die Mitglieder am Anbaustandort oder an einer gesonderten Ausgabestelle erfolgen wird, sei noch offen.
Aufklärung, Prävention und Sucht
"Wir erhoffen uns in allererster Linie die Eindämmung des Schwarzmarktes. In zweiter Linie erhoffen wir uns mehr Aufklärung", so Reiche. Die Mitglieder erhalten vom Verein medizinisch relevante Informationen zum Cannabis-Konsum. Der Dachverein Mariana Deutschland hat außerdem Präventionsbeauftragte, die für die Mitglieder erreichbar sind. Sie begleiten auch Menschen zu Suchtberatungsstellen.