Baustopp aufgehoben - Teilerfolg für Windpark Reinhardswald
Teilerfolg für die Betreiber vom geplanten Windpark Reinhardswald in Nordhessen: Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel hat jetzt einen im Februar verhängten Baustopp für Hessens größtes Windparkprojekt aufgehoben.
Zur Begründung führt das Gericht an, dass nach einer Gesetzesänderung der Hessischen Bauordnung im Juli eine zuvor notwendige Baugenehmigung nun nicht mehr erforderlich ist. Damit waren zwei Anträge des Regierungspräsidiums Kassel als Genehmigungsbehörde und vom Windparkbetreiber selbst gegen den Baustopp erfolgreich.
Windparkbetreiber: "Das ist ein Meilenstein"
"Das ist ein Meilenstein", sagt Windparkbetreiber Ralf Paschold im FFH-interview. Er darf jetzt Bäume für den Bau einer Zuwegung roden lassen. Endgültig grünes Licht gibt es für die 18 geplanten Windräder aber noch immer nicht. Und solange werden auch noch keine Windräder bestellt. "Ich brauche Rechtssicherheit, wenn man diese Summen investiert, alles andere wäre grob fahrlässig."
Mindestens zwei Jahre Verzögerung
Eigentlich sollten sich die Windräder im Reinhardwald schon Ende dieses Jahres drehen. Zwei Jahre habe man durch den Rechtsstreit bereits verloren, viele Millionen Euro Mehrkosten seien zu erwarten, so Paschold in einem früheren FFH-Interview.
Kläger: "Letzte Schlacht ist noch nicht geschlagen"
"Die letzte Schlacht ist noch nicht geschlagen", sagt Bernhard Klug von der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald (SDW), einer der Klageparteien. Man dürfe die Entscheidung jetzt nicht überbewerten. Allerdings setzt die Schutzgemeinschaft nicht alleine auf das Klageverfahren beim VGH. Man sei derzeit auch in Gesprächen mit dem Land Hessen für mögliche Ausgleichsmaßnahmen, sollte doch ein Windpark im Reinhardswald gebaut werden, so Klug zu FFH. "Wir müssen pragmatisch an das Thema rangehen." Die Klage fallen lassen wolle man derzeit aber noch nicht.
"Gesetz nur für Windpark geändert"
Ebenfalls an der Klage beteiligt ist die Bürgerinitiative Oberweser-Bramwald. "Die Entscheidung des Gerichts ist kein positiver Schritt", sagt Sprecherin Gabriele Niehaus-Uebel. Sie kritisiert vorallem, dass das Baurecht geändert wurde. "Es stößt uns heftig auf, dass man das Gesetz aus dem Weg geräumt hat, um das Windparkprojekt möglich zu machen", so Niehaus-Uebel.
BI sieht Schutzgemeinschaft in der Pflicht
Auch für die Bürgerinitiative sei die "Messe noch nicht gelesen". Allerdings könne man als BI alleine die Klage beim VGH nicht aufrechterhalten. Das sei nur der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald als Naturschutzverband möglich. "Es hängt jetzt an der Schutzgemeinschaft", so Niehaus-Uebel.
Naturschutzinitiative will Klageweg weitergehen
Weitere Klägerin ist der Verein Naturschutzinitiative. „Einmal mehr hat sich gezeigt, dass noch lange nicht alle Fragen geklärt sind, ob die Windenergieanlagen im Reinhardwald tatsächlich errichtet werden können", so Harry Neumann, Landesvorsitzender der Naturschutzinitiative. "Wir werden jedenfalls aus Gründen des Landschafts-, Natur- und Biodiversitätsschutzes alles dafür tun, dies zu verhindern."