Bürgermeister setzen sich für Sonntags-Öffnung von "teo" ein
Hoffnung auf Gesetzesänderung - Bürgermeister: "teo" soll sonntags öffnen
Dieses Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Kassel hat für viel Kritik gesorgt: Die personallosen Mini-Märkte "teo" der Supermarktkette Tegut dürfen sonn- und feiertags nicht mehr öffnen. Grund sei die einzuhaltende Sonntagsruhe. Einige Bürgermeister wollen sich nun für eine Gesetzesänderung einsetzen - darunter auch der Oberbürgermeister von Fulda, Dr. Heiko Wingenfeld.
Die Stadt Fulda war gegen die Sonntags-Öffnung der "teos" juristisch vorgegangen - betont aber, sie habe das tun müssen, um Rechtssicherheit zu schaffen. Es sei dabei um die Frage gegangen, ob die "teos" als begehbare Automaten oder als Verkaufsstelle zu beurteilen sind. Es seien außerdem unter anderem von gewerkschaftlicher Seite Forderungen nach einer Sonn- und Feiertagsschließung an die Stadt herangetragen worden, heißt es in einer Mitteilung.
Fuldas OB hofft auf Gesetzesänderung
Fuldas Oberbürgermeister Dr. Heiko Wingenfeld hofft nun, dass die neue Landesregierung eine Änderung des Ladensöffnungsgesetzes beschließen wird. Er sei überzeugt, dass eine solche Neuregelung möglich ist und damit das erfolgreiche Modell der "teos" weiterentwickelt werden kann, heißt es in einer Mitteilung der Stadt Fulda. "Gerade in kleineren Stadtteilen und ländlichen Kommunen kann der "teo" helfen, Versorgungslücken zu schließen", so Wingenfeld.
Trebur befürchtet, keinen "teo" zu bekommen
Die Gemeinde Trebur wünscht sich einen "teo" und befürchtet nun, dass durch die VGH-Entscheidung daraus nichts wird. "Wenn in Astheim doch kein teo-Markt eröffnet wird, wäre das das Aus für die geplante Grundversorgung in Astheim", schreibt Bürgermeister Jochen Engel auf Facebook. Ohne den "teo" wäre dem Konzept "Neue Ortsmitte Astheim", das vom Land Hessen mit 250.000 Euro bezuschusst wird, die Grundlage entzogen, so Engel.
"Aktuelle Gesetzgebung nicht nachvollziehbar"
Er appelliert an die neue Landesregierung, zeitnah das Ladenöffnungsgesetz zu ändern und den "teos" die Sonntagsöffnung zu ermöglichen. "Es ist ja auch nicht nachvollziehbar, dass zum Beispiel Produktautomaten bei Direktvermarktern oder Supermärkte in Tankstellen an Sonntagen öffnen dürfen, solche personallosen Märkte wie der teo aber nicht", so Jochen Engel im Interview mit HIT RADIO FFH.
Alsbach-Hähnleins Bürgermeister: "Entscheidung des VGHs bedauerlich"
Auf solch eine Gesetzes-Neuregelung hofft auch der Bürgermeister von Alsbach-Hähnlein, Sebastian Bubenzer. Auf dem Hähnleiner Marktplatz steht ein "teo". Bubenzer findet die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Kassel "höchst" bedauerlich, schreibt er auf Facebook. Es könne in diesem Fall keine Schließung zum Schutz von Mitarbeiter/innen begründet werden, da die "teos" ja personallos funktionieren. Er habe sich an einen Landtags-Abgeordneten gewandt mit der Bitte, an einer politischen Lösung zu arbeiten.
Landrat des Main-Kinzig-Kreises: "Gesetz muss dringend angepasst werden"
Und auch der Landrat des Main-Kinzig-Kreises, Thorsten Stolz, sieht einen dringenden Handlungsbedarf zur Reform des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes. "Der Gesetzgeber muss dafür sorgen, dass vollautomatisch organisierte Angebote in Zukunft rechtssicher flexibel betrieben werden können, Angebote, die weder Personal binden noch anderem stationären Handel nennenswert Kundschaft wegnehmen", so Stolz in einer Pressemitteilung. Insbesondere im ländlichen Raum seien die teos eine gute Lösung für die Versorgung der Bevölkerung. Alleine im Main-Kinzig-Kreis gibt es sieben teos.
Neue Landesregierung hat im Koalitionsvertrag vereinbart, das Landenöffnungsgesetz zu ändern
Die neue Landesregierung aus CDU und SPD hat im Koalitionsvertrag vereinbart, das Hessische Ladenöffnungsgesetz zu ändern. Man wolle "die Sonntagsöffnung für vollautomatisierte Verkaufsflächen, die an Sonntagen ohne den Einsatz von Personal auskommen [....] ermöglichen", teilte die Fraktionsvorsitzende der CDU im hessischen Landtag Claus mit. Die neue Regierung beginnt am 18. Januar mit ihrer Arbeit.