Urteil wird erwartet: Anschlagspläne auf Synagoge in Frankfurt
Urteil wird erwartet - Anschlagspläne auf Synagoge in Frankfurt
Zwei junge Männer sollen sich im Frühjahr im Internet zu einem Anschlag auf eine Synagoge in Heidelberg oder Frankfurt verabredet haben: Nach Geständnissen der Hauptangeklagten steht der Prozess um einen geplanten Anschlag auf eine Synagoge oder eine andere jüdische Einrichtung vor dem Abschluss.
Das Heilbronner Landgericht muss am Donnerstag (17.30 Uhr) entscheiden, wie stark es die umfassenden Geständnisse des 25 Jahre alten Mannes und seines 19 Jahre alten Freundes wertet.
Um Entschuldigung gebeten
"Ich habe ordentlich Mist gebaut und stehe dafür gerade", hatte der ältere Angeklagte vor der Jugendkammer eingeräumt und um Entschuldigung gebeten. Statt staatlicher Hilfe habe er nach Rückschlägen in Schulen und Beruf Rückhalt durch den Islam erfahren und sich schließlich in den sozialen Medien radikalisiert. Auch der ebenfalls angeklagte jüngere Mann will nach dem Hauptschulabschluss in ein mentales Loch gefallen sein. "Ich war verzweifelt und sehr wütend", hatte er vor Gericht ausgesagt.
Ein dritter, ebenfalls angeklagter 25-Jähriger soll laut Staatsanwaltschaft von den Plänen gewusst und den gleichaltrigen Tatverdächtigen zum Flughafen gebracht haben, als sich dieser zunächst in Syrien islamistischen Kämpfern anschließen wollte. Doch die Reise misslang.
Vorwurf: Staatsgefährdende Gewalttat
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Hauptangeklagten vor, eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet und sich zu einem Mord verabredet zu haben. Dem 19-Jährigen wird Beihilfe zur Anschlagsplanung sowie ebenfalls die Verabredung zum Mord vorgeworfen. Der zweite 25-Jährigen sitzt wegen mutmaßlicher Beihilfe auf der Anklagebank. Das Gericht will versuchen, im Anschluss an die Beweisaufnahme am selben Verhandlungstag die Plädoyers zu hören und die Urteile zu verkünden.
Der Fall wird vor der Jugendkammer des Landgerichts verhandelt, weil der Angeklagte mit deutscher und türkischer Staatsangehörigkeit erst 19 Jahre alt ist. Dennoch muss das Gericht bei den zwei 25-jährigen Deutschen das Erwachsenenstrafrecht anwenden.