Mülldeponie Büttelborn muss AKW-Schrott aus Biblis sofort annehmen
Urteil zu Atom-Müll aus Biblis - Büttelborn muss Schutt sofort aufnehmen
Heftige Schlappe für die südhessische Gemeinde Büttelborn: Sie muss tausende Tonnen schwach strahlenden Atom-Schutt aus dem ehemaligen Kernkraftwerk in Biblis aufnehmen - und zwar "sofort".
Das hat das Verwaltungsgericht Darmstadt entschieden. Ein Sprecher sagte zu HIT RADIO FFH, der Beschluss sei noch nicht rechtskräftig.
Gericht: AKW-Schutt ungefährlich
Demnach geht das Gericht davon aus, dass der AKW-Schutt ungefährlich sei. Eine "Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit" sei ausgeschlossen. Die Strahlung sei nur einen Bruchteil der natürlichen Strahlendosis, der jede Person in Deutschland ausgesetzt sei.
Gemeinde will Beschwerde einlegen
Die Büttelborner Deponie hatte sich gegen die Annahme des Schutts gewehrt. Bürgermeister Marcus Merkel sagte in einer ersten Reaktion zu HIT RADIO FFH, dass er sehr "überrascht" sei. Er gehe davon aus, dass man gegen die Entscheidung Beschwerde vor dem Verwaltungsgerichtshof in Kassel einlegen werde.
Kreis Bergstraße ist zufrieden
Zufrieden ist hingegen Matthias Schimpf, Verbandsvorsitzender des Zweckverbands Abfallwirtschaft Kreis Bergstraße (ZAKB). Der ZAKB ist nach eigenen Angaben dazu verpflichtet, einen bestimmten Teil des Bauschutts aus dem AKW Biblis zu beseitigen. Schimpf sagte unserem Reporter, dass es nun so ausgegangen sei, wie man es sich vorgestellt habe. Man werde noch eine mögliche Beschwerde abwarten - anschließend ginge die Verladung des Atom-Mülls aber "relativ schnell".
AKW-Betreiber bekommt vor Gericht recht
Das Verwaltungsgericht Darmstadt erklärte, dass die Anordnung des Regierungspräsidiums Darmstadt rechtmäßig ergangen sei. Die Behörde hatte die Büttelborner Deponie verpflichtet, den AKW-Schutt aus Biblis aufzunehmen - allerdings nicht "sofort". Das verlangten allerdings der ZAKB und AKW-Betreiber RWE und bekamen von den Verwaltungsrichtern letztlich recht.
Kreis Bergstraße muss nicht nach anderen Deponien suchen
Laut Gericht bestehe keine Verpflichtung, dass der ZAKB bundesweit nach anderen geeigneten Deponien suchen müsse. Es bestehe auch keine Verpflichtung vonseiten RWE, die Rückbauabfälle selbst zu entsorgen. Zudem seien keine geeigneten Entsorgungsmöglichkeiten auf Deponien der vormaligen Betreiberin des Kernkraftwerks Biblis vorhanden.
Gericht: Deponie Büttelborn für Entsorgung am besten
Der Grundsatz der "gebietsbezogenen Abfallentsorgung" spreche für die Deponie in Büttelborn. Die Abfälle viel weiter weg zu transportieren, sei laut Gericht deutlich umweltschädlicher.