AKW-Schrott aus Biblis - BUND kritisiert Gerichtsentscheid
Im Streit um den Schutt vom Rückbau des stillgelegten AKW Biblis hat der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) eine Entscheidung zum Sofortvollzug der Ablagerung auf der Deponie in Büttelborn im Kreis Groß-Gerau scharf kritisiert.
Es dürfe nicht sein, dass das Verwaltungsgericht Darmstadt dem früheren Betreiber RWE einen Freibrief ausstelle, teilte der BUND mit.
Noch nicht grundsätzlich entschieden
Der Verwaltungsgerichtshof in Kassel habe noch nicht über die Grundsatzfrage entschieden, ob eine Freigabe des Abbruchmaterials rechtens sei. Das Verwaltungsgericht hatte Ende April den Sofortvollzug der Ablagerung des AKW-Schutts in Büttelborn zugelassen.
Kommune und Betreiber lehnen ab
Das Regierungspräsidium Darmstadt hatte Mitte vergangenen Jahres die Deponie Büttelborn zur Lagerung verpflichtet, einen sofortigen Vollzug allerdings nicht angeordnet. Umweltministerium und Regierungspräsidium hatten zuvor dem Betreiber der Büttelborner Deponie mitgeteilt, dass der Schutt aus Biblis im Kreis Bergstraße dort gelagert werden soll. Die Kommune und der Deponiebetreiber hatten dies abgelehnt.
Biblis wird seit 2017 abgerissen
Es geht um 3.200 Tonnen von insgesamt einer Million Tonnen Rückbaumaterial, die unter einem Grenzwert von zehn Mikrosievert Strahlenbelastung liegen, was nach Behördenangaben nicht gesundheitsbelastend ist, aber speziell freigegeben werden muss. Im Zuge des Atomausstiegs Deutschlands nach der Fukushima-Katastrophe im Jahr 2011 wurde auch das Kraftwerk Biblis stillgelegt. Seit 2017 wird die Anlage abgerissen.