Kreis Groß-Gerau lockert Maßnahmen gegen Afrikanische Schweinepest
Lockerungen im Kreis Groß-Gerau - Hunde dürfen teils wieder frei laufen
Der Kreis Groß-Gerau hat erste, kleinere Lockerungen der Maßnahmen zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest angekündigt. Diese betreffen vor allem das nördlich der Autobahn A60 gelegene Gebiet von Rüsselsheim.
Der Rüsselsheimer Oberbürgermeister Patrick Burghardt erklärte, dass die Stadt die Vorgaben des Kreises umsetzen werde, um das Virus langfristig zu bekämpfen.
Leinenpflicht für Hunde etwas gelockert
Im nördlichen Teil von Rüsselsheim wurde die Leinenpflicht für Hunde außerhalb von Wäldern aufgehoben. Innerhalb der Wohngebiete und am Mainvorland dürfen Hunde nun frei laufen. In der Innenstadt und auf bestimmten Grünflächen bleibt die städtische Leinenpflicht bestehen. Die Stadt hat eine temporäre Hundewiese bei Königstädten eingerichtet.
Verhaltensregeln in Waldgebieten
Für Waldspaziergänger gilt weiterhin das Gebot, auf den Wegen zu bleiben, um eine Verbreitung des Schweinepest-Virus zu verhindern. Pilzesammeln ist in diesem Herbst nicht erlaubt, da das Verlassen der Wege untersagt bleibt. Auf Grünflächen nördlich der A60 wurde das Wegegebot aufgehoben.
Veranstaltungs- und Feuerwerksverbot
Im Kreisgebiet sind Veranstaltungen außerhalb bebauter Ortslagen nicht erlaubt. Ausnahmen werden nur auf Antrag gewährt. Zudem gilt ein Feuerwerksverbot, das in Rüsselsheim südlich der A60 auch innerhalb der bebauten Ortslagen Anwendung findet.
Einschränkungen in Jagd und Landwirtschaft
Das Jagdverbot und bestimmte Einschränkungen in der Landwirtschaft bleiben bestehen. Funde von toten Wildschweinen müssen dem Landkreis Groß-Gerau weiterhin umgehend gemeldet werden. Eine entsprechende Telefonnummer steht täglich von 8 bis 18 Uhr zur Verfügung. Die Bearbeitung der Tiere obliegt dem Landkreis.